Aktuelle Meldungen

Abbuchungen der Künstlersozialkasse durch die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)

Die Künstlersozialkasse weist darauf hin, dass es in den letzten Tagen bei Abbuchungen der Versicherungsbeiträge und der monatlichen Vorauszahlungen/Künstlersozialabgabe der Künstlersozialkasse durch die Postbank zu einer Textänderung gekommen ist, die zu großen Irritationen bei den Versicherten und Abgabepflichtigen geführt hat.

Als Auftraggeberin war bisher die Künstlersozialkasse angegeben, doch nunmehr erfolgten die Abbuchungen unter dem Namen der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB). Das Konto der Künstlersozialkasse hat sich nicht geändert, lediglich die durch die Bank gewählte Bezeichnung des Kontoinhabers.

Die Unfallversicherung Bund und Bahn führt dieses Gesetz im Auftrag des Bundes als Künstlersozialkasse durch (§ 37 KSVG). Laut der Information sind die Informationen der KSK sind die Abbuchungen daher korrekt.

Die KSK bittet darum, die Lastschriften nicht zu stornieren und ggf. die zurückgerufenen Beträge schnellstmöglich bis zum 13.07.23 per Überweisung auszugleichen an die Postbank AG, IBAN: DE57 2501 0030 0361 9503 03, BIC: PBNKDEFF.

Mindesthonorare: Reaktionen auf unisono-Schreiben an Kulturministerien

unisono news 4/23 – 16 Kulturministerien wurden schriftlich aufgefordert, die unisono-Honorarmindeststandards für Freischaffende umzusetzen. Während sich einige Bundesländer auf das Fehlen einheitlicher Honorarsätze für den Musikbereich beriefen, gab es allein aus Bayern überhaupt keine Antwort. Mit den Honoraruntergrenzen des Deutschen Musikrates vom 10. März 2023 gibt es inzwischen eine einheitliche Empfehlung. Die Mindeststandards müssen endlich flächendeckend umgesetzt werden, um eine faire Entlohnung der hochqualifizierten Tätigkeiten Freischaffender zu gewährleisten.

EU-Kommission stärkt Verhandlungsmacht von Solo-Selbstständigen

unisono news 1/23 – Die EU-Kommission hat das Europäische Kartellrecht verändert. Verbände dürfen nun für Soloselbstständige Tarifverträge abschließen, wenn diese – unter anderem – Seite an Seite mit Festangestellten arbeiten. Dies ist vor allem für Aushilfen in Orchestern und Chören relevant. Zur erfolgreichen Durchsetzung einer Tarifforderung kann es allerdings nur kommen, wenn annähernd alle Aushilfen gewerkschaftlich organisiert sind und Streikbereitschaft besteht. Deshalb gibt es derzeit Gespräche, vorerst mit den frei-schaffenden Rundfunkchorsänger:innen.

Zuverdienst von KSK-Versicherten soll dauerhaft steigen

Die Bundesregierung will die Zuverdienstmöglichkeiten von KSK-Versicherten aus nichtkünstlerischer selbständiger Tätigkeit dauerhaft erweitern. Gemäß Beschluss vom 31. August soll der Versicherungsschutz der KSK bestehen bleiben, so lange mindestens 51 Prozent des Einkommens aus künstlerischen Tätigkeiten stammen und damit Haupteinnahmequelle sind. Per Gesetz soll die Änderung gemäß Planung zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Sitzung der AG Freischaffende und Faire Honorare

DOVmagazin 5/22 – Am 24. Juni hat die Arbeitsgruppe Freischaffende und Faire Honorare des DOV-Gesamtvorstands zum ersten Mal getagt. Mit allen fünf freischaffenden Mitgliedern des Gesamtvorstands sowie zwei festangestellten Mitgliedern wurden Themen wie die neuen Mindesthonorare 2022 sowie eine bessere Vernetzung zwischen den freischaffenden Mitgliedern und ihren Delegierten besprochen.

Neue Honorarmindeststandards 2022

DOVmagazin 5/22 – Die Honorarmindeststandards für das Jahr 2022 sind veröffentlicht und auf unserer Website einsehbar. Sie enthalten umfangreiche Neuerungen. Zu den wichtigsten gehört eine Anhebung der Berechnungsgrundlage vom Niveau des TVK D auf TVK B sowie die perspektivische Forderung auskömmlicher
Honorare. Ferner wurden die Tabelle vereinheitlicht, Zahlen gerundet und Hinweise aktualisiert. Damit wurde das Feedback von eigenen Mitgliedern und anderen Verbänden umfassend eingearbeitet, sodass die DOV-Honorarmindeststandards weiterhin politisch maßstabsetzend sind.

Honorarmindeststandards auf gutem Weg

DOVmagazin 5/22 – Am 22. Juni hat DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens in einer Anhörung der Landeskulturministerkonferenz die aktuellen DOV-Honorarmindeststandards erläutert. Unter Federführung der Länder NRW und Bremen wird eine Honorarmatrix für freischaffende Künstlerinnen und Künstler erarbeitet, die bundesweit zu angemesseneren Honorierungen bei öffentlich finanzierten Projekten führen soll.

Im Herbst wollen die Länderministerinnen und -minister darüber entscheiden. Die spannende Frage bleibt, mit welcher Verbindlichkeit bzw. Selbstverpflichtung einzelne Länder zukünftig vorgehen werden.

DOV bei Talkshow zur Situation freischaffender Chorsängerinnen
und -sänger

DOVmagazin 4/22 – Am 4. April haben die DOV-Mitglieder Sarah Krispin, David Stingl sowie Robin von Olshausen von der Geschäftsstelle mit Vertretern aus Politik und von der ROC beim Jour Fixe des Landesmusikrats Berlin diskutiert. Kontrovers wurden dabei insbesondere der sozialversicherungspflichtige Status von Aushilfen sowie deren Vergütung erörtert. DOV und Bernhard Heß, Direktor des RIAS-Kammerchors, vereinbarten weitere Gespräche, um hierfür miteinander Lösungen zu finden.

DOV lobt Engagement von Unesco und Kultur-MK

DOVmagazin 4/22 – Die DOV hat die Initiative der Kulturministerinnen und -minister der Länder (Kultur-MK) begrüßt, bundesweit einheitliche Regeln zur besseren Vergütung und sozialen Absicherung von Freischaffenden zu etablieren. Dieser Schritt ist ein Gebot der Stunde, da die Pandemie die Defizite eindringlich zeigt. Auch die Unesco hatte in ihrem im Februar vorgelegten Weltbericht zur Kulturpolitik eine bessere Entlohnung und soziale Abfederung von Freischaffende gefordert. Die DOV bringt sich in diesen Prozess mit ihren Mindesthonorarstandards ein, um eine bessere Bezahlung zu erreichen. Öffentlich begleitet wird das nachhaltige Engagement mit der Kampagne Good Play. Fair Pay. Die Kultur-MK setzte eine Expertengruppe ein. Diese soll klären, wie eine angemessene Honorierung aussehen kann. Ziel ist die Verständigung auf bundesweit geltende Honoraruntergrenzen. Außerdem gab sie ein Gutachten zur Reform der Arbeitslosenversicherung in Auftrag, da die KSK bislang nur die Kranken- und Rentenversicherung umfasst.

Brandenburg: Rückforderung der Corona-Soforthilfen überdenken 

DOVmagazin 3/22 – Die DOV hat Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) aufgefordert, den eingeschlagenen Kurs des Landes bei der Rückzahlung der Corona-Soforthilfen für Soloselbstständige zu überdenken. Durch die im Nachhinein geänderten Bedingungen der Hilfszahlung können freischaffende Künstlerinnen und Künstler ihre Umsatzeinbrüche nicht mehr geltend machen. Damit verfehlt die Soforthilfe ihr Ziel der Existenzsicherung. In einem Brief an den Minister schlug die DOV Anfang März vor, dass sich Brandenburg am Weg der Landesregierung Nordrhein-Westfalens orientiert. Im größten Flächenland kann für die Monate März und April 2020 einmalig ein pauschaler Betrag von 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten angesetzt werden. Bereits positiv beschiedene Anträge wurden ebenfalls um 2.000 Euro erhöht. Dieses Vorgehen trägt dem Vertrauensschutz und der weiter existenzbedrohenden Lage der Hilfeempfänger Rechnung.

Umfrage Aushilfesätze 

DOVmagazin 3/22 – Die DOV-Geschäftsstelle hat die Ergebnisse der Umfrage zu den derzeit gezahlten Aushilfesätzen ausgewertet. Auf dieser Basis wird nun eine Kampagne entworfen, die voraussichtlich zu Beginn der Spielzeit 2022/23 ausgerollt werden wird. Die Höhe der dann zu fordernden Mindestaushilfesätze wird auf der kommenden Delegiertenversammlung im April 2022 in Münster noch zur Diskussion gestellt.

Bessere soziale Absicherung von Freischaffenden notwendig: DOV begrüßt Vorstoß zu Honoraruntergrenzen und Arbeitslosenversicherung

07.02.2022 –  Die Deutsche Orchestervereinigung begrüßt das koordinierte Vorgehen der Kulturministerinnen und -minister der Länder, bundesweit einheitliche Regeln zur besseren sozialen Absicherung von Freischaffenden im Kulturbereich zu etablieren. „Dieser Schritt ist ein Gebot der Stunde, da die Pandemie die Defizite eindringlich aufgezeigt hat“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens. „Dennoch ist er bemerkenswert. Die Kulturhoheit liegt zwar bei den Ländern. Angesichts der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung braucht es jedoch bundeseinheitliche Regeln.“

„Die Vorsitzende der Kulturministerkonferenz der Länder Isabel Pfeiffer-Poensgen hat die soziale Absicherung Freischaffender in den Mittelpunkt ihrer einjährigen Amtszeit gesetzt“, sagt Mertens. „Wichtig ist ein Bekenntnis der Bundesländer, zur auskömmlichen Honorierung Freischaffender auch mehr Geld in die Hand zu nehmen. Verbesserungen allein im Sozialbereich werden nicht reichen.“ Unter Pfeiffer-Poensgen als Kulturministerin in NRW trat zum 1. Januar im flächenmäßig größten Bundesland ein neues Kulturgesetzbuch in Kraft. Unter anderem schreibt es Honoraruntergrenzen bei Landesförderungen fest. Auch die Bundesregierung verpflichtet sich im Koalitionsvertrag, zur sozialen Sicherung freier Künstlerinnen und Künstler in die Förderrichtlinien des Bundes Mindesthonorierungen aufzunehmen.

Hintergrund: Die Kulturministerinnen und -minister setzten eine Expertengruppe ein, die klären soll, wie eine angemessene Honorierung aussehen kann. Ziel ist die Verständigung auf bundesweit geltende Honoraruntergrenzen. Den entsprechenden Abschlussbericht erwarten sie im März. Außerdem gaben sie ein Gutachten zur Reform der Arbeitslosenversicherung in Auftrag, da die Künstlersozialversicherung bislang nur die Kranken- und Rentenversicherung umfasst. Juristische Möglichkeiten sollen noch im Frühjahr aufgezeigt und dann an die Bundesregierung herangetragen werden.

Kampagne #MusikerFürMusikerBerlin: KulturLeben Berlin und DOV veranstalten Dankeskonzert im Pierre Boulez Saal

05.01.2022 –  Am 13. Januar 2022 um 19 Uhr veranstalten der Verein KulturLeben Berlin und die DOV im Pierre Boulez Saal ein Dankeskonzert für und mit Ensembles aus den großen Berliner Klangkörpern. Sie treten stellvertretend auf für 90 festangestellte Musikerinnen und Musiker, die während der Pandemie die Kampagne #MusikerFürMusikerBerlin mit ehrenamtlichen Auftritten in sozialen Einrichtungen unterstützt haben.

Ensembles der Staatskapelle Berlin, des Rundfunk-Sinfonieorchesters Berlin, des Rundfunkchors Berlin sowie der Orchester der Komischen Oper und der Deutschen Oper Berlin präsentieren im Pierre Boulez Saal Werke von Mozart, Mendelssohn-Bartholdy, Tschaikowsky, Grieg, Bartok und Chaplin. Auch traditionelle deutsche, irische und sephardische Liedkompositionen sind zu hören.

Die Kampagne #MusikerFürMusikerBerlin wurde von KulturLeben Berlin und der DOV ins Leben gerufen, um in der Pandemie die kulturelle Teilhabe von Menschen in sozialen Einrichtungen zu stärken und freischaffende Musikerinnen und Musiker zu unterstützen.

Seit September 2020 hat KulturLeben Berlin in Kooperation mit der DOV über 60 Konzerte mit Musikerinnen und Musikern aus den großen Berliner Orchestern und Chören organisiert. Im Rahmen der Kampagne traten sie ehrenamtlich auf. Mit den eingeworbenen Spenden werden seit Mai 2021 freischaffende Musikerinnen und Musiker unterstützt, die für ihre Auftritte ein Honorar erhalten. 40 Konzerte mit freien Ensembles haben bereits stattgefunden. 2022 wird die Konzertreihe fortgesetzt.

Das Konzert im Pierre Boulez Saal ist nicht öffentlich. Geladen sind die an der Kampagne beteiligten Musikerinnen und Musiker sowie die Gäste des Vereins KulturLeben Berlin. Ein Dank geht an den Pierre Boulez Saal für die großzügige Unterstützung der Veranstaltung.

DOV-Winterführer für Freischaffende: Aktuelle Informationen über Hilfsprogramme, Stipendien, Ausfallhonorare und Entschädigungen

09.12.2021 –  Wegen der hohen Inzidenzen in der Coronapandemie mehren sich erneut Konzertabsagen. Dies trifft insbesondere freischaffende Musikerinnen und Musiker, da in der Vorweihnachtszeit üblicherweise besonders viele Auftritte im Terminkalender stehen. Die DOV empfiehlt trotz bürokratischen Aufwands die Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden Hilfsprogramme und Stipendien. Wichtig ist außerdem genaue Kenntnis darüber, wann Ausfallhonorare oder Entschädigungen gezahlt werden.

Hilfsprogramme und -fonds

Neustarthilfe+

Beantragung und Auszahlung dauern, helfen aber: Umsatzeinbußen werden aufgefangen.

  • Weitere Informationen finden Sie hier.

Überbrückungshilfe 3

  • Zu den aktuellen Informationen gehts hier.

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

  • Wirtschaftlichkeitshilfe mit integrierter Ausfallabsicherung für Veranstalterinnen und Veranstalter. Seit Dezember 2021 gelten auch freiwillige Absagen als „pandemiebedingte Absagen“.
  • Weitere Informationen finden Sie hier.

Stipendienprogramme

#MusikerZukunft der Deutschen Orchester-Stiftung

  • ab Frühjahr 2022
  • Weitere Informationen finden Sie hier.

Lokale Stipendien

Stipendien mit internationalem Bezug

Bitte informieren Sie uns per E-Mail (kontakt.berlin@dov.org) über weitere Stipendien, damit wir diese auf der Website und in den sozialen Medien (v.a. Twitter, Instagram) veröffentlichen können.

Ausfallentschädigungen für freie Musikprojekte und Aushilfen

Freiwillige Absage der Veranstalterinnen und Veranstalter

Der Honoraranspruch bleibt grundsätzlich bestehen, es sei denn, dass die Aufführung schlichtweg nicht mehr durchführbar ist. Wirtschaftliche Gründe berechtigen nicht zum einseitigen Vertragsrücktritt. Verzichten die Musikerinnen und Musiker auf die Honorarauszahlung, empfehlen wir, in Verhandlungen über ein teilweises Aushilfehonorar zu treten und dabei in der Argumentation auf diese Rechtsauskunft zu verweisen. Die DOV-Rechtsabteilung berät in Streitfällen.

Hinweis: Nach Auffassung der DOV-Rechtsabteilung ist in der derzeitigen Welle höhere Gewalt kein Vertragsaufhebungsgrund, da dies nur bei einem völlig unerwarteten Ereignis einschlägig zutreffend sein kann und der Bezug darauf vertraglich vereinbart werden muss. Die derzeitige Coronawelle ist nicht als völlig unerwartetes Ereignis einzustufen. Sie war ein Umstand, mit dem die Vertragsparteien im Sommer/Herbst 2021 rechnen mussten.

Behördliche Absagen von Veranstaltungen

Bei behördlichen Absagen erlischt die zukünftige Leistungspflicht der Musikerinnen und Musiker (§ 275 BGB), im Gegenzug jedoch auch die Zahlungspflicht der Vertragspartner (§ 326 BGB). Teilweise erbrachte Leistungen (Proben, etc.) müssen jedoch anteilig vergütet werden.

Vereinzelt bestehen behördliche Regelungen zu Ausfallhonoraren, zum Beispiel in Sachsen.

Einen Überblick über Ausfallhonorare für Kulturschaffende, Regelungen in den einzelnen Bundesländern, Kirchen und ausgewählten Kommunen liefern die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags (Stand: 07.10.2020, Diese Übersicht ist zwar nicht mehr ganz aktuell, bietet aber erste Orientierung zum leichteren Einstieg in jeweils aktuelle Recherchen.)

Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Gemäß § 56 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten Ausscheider, Ansteckungsverdächtige, Krankheitsverdächtige oder sonstige Träger von Krankheitserregern, die einen Verdienstausfall erleiden, eine finanzielle Entschädigung.

Dies gilt gemäß § 56 Absatz 3 IfSG bei Selbstständigen entsprechend mit der Maßgabe, dass bei den in Heimarbeit Beschäftigten das im Durchschnitt des letzten Jahres vor Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder vor der Absonderung verdiente monatliche Arbeitsentgelt ein Zwölftel des Arbeitseinkommens (§ 15 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) aus der entschädigungspflichtigen Tätigkeit zugrunde zu legen ist.

Neue Rechtslage seit November 2021: Gemäß § 56 Absatz 1 Satz 4 IfSG erhält keine Entschädigung, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, das Tätigkeitsverbot oder die Absonderung hätte vermeiden können. Die öffentliche Empfehlung muss durch die oberste Landesgesundheitsbehörde erfolgen (§ 20 Absatz 3 IfSG). Der Ausschlussgrund beruht auf dem Gedanken der Mitverantwortung am schädigenden Ereignis (BT-Drucksache 19/15164, Seite 58).

Eine Entschädigung erhält außerdem nicht, wer durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.

Freischaffende profitieren in Pandemie weiter von KSK-Ausnahmeregeln – Überbrückungshilfe III Plus ebenfalls verlängert

01.12.2021 – Der Bundestag hat die pandemiebedingten Ausnahmeregelungen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler bis Ende 2022 verlängert, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind. Konkret geht es um die Unterschreitung des Mindesteinkommens sowie die Möglichkeit, bis zu 1.300 Euro pro Monat aus nicht-künstlerischer selbstständiger Tätigkeit hinzu zu verdienen. Den Beschluss fassten die Abgeordneten bereits am 18. November. Die Änderungen traten am 24. November in Kraft.

Sie stehen im § 3 KSVG, der das Mindesteinkommen von 3.900 Euro pro Jahr regelt: „Ein Unterschreiten der Grenze in den Jahren 2020 bis 2022 bleibt dabei unberücksichtigt.“ Die KSK schließt also niemanden wegen der Unterschreitung der Einkommensgrenze aus.

Gleichzeitig wird nach § 53 KSVG weiterhin über die KSK kranken- und pflegeversichert, wer zwischen dem 23. Juli 2021 und dem 31. Dezember 2022 eine nicht KSK-fähige Selbstständigkeit ausübt und der Gewinn unter „voraussichtlich 1.300 Euro im Monat“ bleibt.

Zudem beschlossen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten am 18. November, dass die Überbrückungshilfe III Plus einschließlich der Neustarthilfe bis zum 31. März 2022 verlängert werden.

DOV-Stellungnahme zur Durchführung von freien Musikprojekten

24.11.2021 –  Die Deutsche Orchestervereinigung hält in der derzeitigen pandemischen Lage die Durchführung von freien Musikprojekten für durchführbar. Dabei sollten jedoch beachtet werden:

  • Exekutive und legislative Anordnungen zur Untersagung bzw. Beschränkung von Veranstaltungen
  • Die Gewährleistung eines effektiven Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts (möglichst 2G+, Auftritt und Abtritt mit Mundnasenschutz)
  • Vorvertragliche Regelungen zu Ausfallhonoraren (vgl. DOV-Mustervereinbarung: https://uni-sono.org/freie/mustervertraege)
  • Abstandswahrung zu Musiker*innen, die nicht mit Mundnasenschutz auftreten können (insb. Chormitglieder)

Wir bitten um Verständnis, dass diese Stellungnahme nur den gegenwärtigen Stand (Ende November 2021) der Pandemie-Ausbreitung berücksichtigen kann. Je nach Zuspitzung der Fallzahlen und Intensivbettenbelegung sowie den örtlichen Gegebenheiten (insb. Größe und Lüftungsmöglichkeiten der Konzertorte) ist nach den Umständen des Einzelfalls eine spezifische örtliche Bewertung durch die Veranstalter vorzunehmen. Den Ensemblevertretungen wird geraten, sich die Bewertung der örtlichen Verhältnisse der Veranstalter vorlegen zu lassen.

 

Neue DOV-Kampagne für höhere Aushilfshonorare

01.11.2021 –  Die DOV-Geschäftsstelle erarbeitet derzeit eine Kampagne zur Erhöhung der Aushilfehonorare in Berufsorchestern. Mit ihr wird die erstmalige Aushilfskampagne Good Play. Fair Pay. aus dem Jahr 2019 aufgegriffen und neu aufgesetzt. Dies beinhaltet auch eine Aushilfs-Ampel, in der die aktuellen Sätze verglichen und bewertet werden. Start der offiziellen Kampagne ist voraussichtlich im Frühjahr 2022.

 

FIM-Webinar zur Lage  in Pandemiezeiten

01.11.2021 –  Die Internationale Musikergewerkschaft FIM hat ein Webinar zu den Folgen der Pandemie für freiberufliche Musikerinnen und Musiker veranstaltet. Hochrangige internationale FIM-Vertreterinnen und -Vertreter referierten auf der Veranstaltung am 22. Oktober. Inhaltlich ging es auch um die Situation der Gewerkschaften und Erfahrungen aus der Krise.

Dabei wurden große nationale Unterschiede deutlich. Zwar sind in allen Ländern Freiberuflerinnen und Freiberufler gleichermaßen von Veranstaltungs- und Einkommensausfällen betroffen, doch die Hilfsmaßnahmen sind unterschiedlich. Sie reichen von längeren Arbeitslosengeldzahlungen über Hilfsfonds bis zu Sachspenden. Die Rolle der Gewerkschaften in der Krise war überaus wichtig. Einige verzeichneten deutliche Mitgliederzuwächse, andere vermehrt Austritte. Am 16. November veranstaltete die FIM ein weiteres Webinar zu den Folgen der Coronapandemie für Orchester.

 

Musiker*innenverbände fordern Reform der Arbeitslosenversicherung

01.09.2021 – Die Corona-Pandemie hat die prekäre Lage selbständiger Kulturschaffender überdeutlich gemacht. Nur zwei Prozent der Selbstständigen in Deutschland hatten 2020 eine Arbeitslosenversicherung. „In Frankreich, Luxemburg, Belgien oder Norwegen sind freischaffende Künstler*innen wesentlich besser sozial abgesichert“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung. „An diesen gut funktionierenden Systemen sollte sich Deutschland orientieren.“

Momentan sind die Voraussetzungen für eine Versicherung Selbstständiger zu restriktiv. Noch immer nutzen die Arbeitsämter eine unzweckmäßige Definition der Arbeitslosigkeit. Sie stellen diese fest, wenn Selbstständige weniger als 15 Stunden pro Woche finanziell entlohnt arbeiten. Dabei wird nicht beachtet, dass ein erheblicher Teil der Beschäftigung Kreativer in nicht zeitbasiert abgerechneter schöpferischer Tätigkeit oder auch in der Vorbereitung für Auftritte besteht. „Obwohl Tätigkeiten wie Proben bei Festangestellten selbstverständlich zur bezahlten Arbeitszeit zählen, sind sie für Arbeitsämter bei Freischaffenden offensichtlich nur schwer quantifizierbar. Das muss sich ändern“, sagt Mertens.

Beschäftigte der Kultur- und Kreativwirtschaft sollten die Aufnahme in die Arbeitslosenversicherung beantragen können, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten eine bestimmte Anzahl von Tagen finanziell entlohnt beschäftigt waren. Der Versicherungsfall muss eintreten, wenn Selbstständige während eines Kalendermonats weniger als 40 Prozent des monatlichen Durchschnittseinkommens der letzten 24 Monate erzielten. Sie sollen dann 67 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens erhalten.

Bislang fallen die Kreativen und Kulturschaffenden aus dem System heraus, die langfristig oder seit ihrem Berufseinstieg gezielt eine selbstständige Tätigkeit verfolgen und deshalb keine abhängige Beschäftigung nachweisen können. Zudem sind die Beiträge für Selbstständige in der Arbeitslosenversicherung zu hoch. Mertens: „Frei beschäftigte Kulturschaffende müssen im Gegensatz zu festangestellten Arbeitnehmer*innen die Kosten in voller Höhe alleine tragen. Auch hier gibt es Anpassungsbedarf.“

Zu den Verbänden, die sich gemeinsam mit der DOV an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gewandt haben, gehören PRO MUSIK – Verband freier Musikschaffender, die Hans-Flesch-Gesellschaft – Forum für akustische Kunst, die inm – initiative neue musik berlin, der Bundesverband Zeitgenössischer Zirkus (BUZZ) sowie der Deutsche Komponistenverband.

Berlin und Heilbronn wenden DOV-Mindesthonorare an 

DOVmagazin 5/21 – Inzwischen wendet die Berliner Senatsverwaltung für Ausschreibungen die DOV-Mindesthonorare an, zunächst zumindest im Bereich der Neuen Musik. Zuvor hatte die DOV Kultursenator Klaus Lederer (Die Linke) wiederholt aufgefordert, seine eigene Forderung nach Schaffung von Mindeststandards im Berliner Kulturleben umzusetzen. Auch die Stadt Heilbronn hat für das jährlich stattfindende Festival Heilbronn ist Kult angekündigt, ab 2022 mindestens die DOV-Mindesthonorare an freischaffende und feste Musikerinnen und Musiker zu zahlen. Der DOV-Delegierte des Württembergischen Kammerorchesters Heilbronn hatte die freie Mitarbeit seiner festangestellten und freien Kolleginnen und Kollegen so lange verweigert, bis die Anerkennung durch die Stadt erfolgte. Beide Beispiele zeigen, dass sich Mindesthonorare mit zäher Verhandlungsführung in der Fläche immer weiter verbreiten; teilweise sogar zwingend.

 

DOV setzt sich für Kartellverbotsausnahme für Selbständige ein 

DOVmagazin 5/21 – Derzeit verbietet eine europarechtliche Kartellregelung auch Soloselbständigen gemeinsame Absprachen für Vergütungsregelungen (Art. 101 AEUV). Um eine flächendeckende Geltung der DOV-Mindesthonorare und Aushilfehonorare nicht zu gefährden, nahm die DOV an einer Konsultation der EU-Kommission teil, die an der Reform der Regelung arbeitet. Gemeinsam mit ver.di und dem DGB pocht die DOV darauf, dass Ausnahmen nicht nur für Plattformtätige, sondern für sämtliche Soloselbständige und damit auch für freischaffende Musikerinnen und Musiker gelten.

Vervielfältigungen von Noten durch Musikpädagogen für den privaten Instrumental- und Gesangsunterricht 

06.09.2021 – Die VG Musikedition und die DOV haben mit Wirkung zum 1. September 2021 einen Gesamtvertrag unterzeichnet, der es den Mitgliedern der DOV ermöglicht, für den privaten Instrumental- und Gesangsunterricht sowie für Aufführungen durch ihre Schüler und Schülerinnen günstige und verwaltungseinfache Lizenzen zur Herstellung und Nutzung von Notenkopien zu erwerben. Auf der Basis dieses Gesamtvertrages können privat unterrichtende und freiberufliche Musikpädagoginnen und -pädagogen, die Mitglied der DOV sind, einen Lizenzvertrag abschließen, mit dem Fotokopien und andere (auch digitale) Vervielfältigungen von Noten und Songtexten in bestimmtem Umfang genutzt werden können. Wesentlicher Bestandteil des Gesamtvertrages ist, dass die Verbandsmitglieder einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent auf die Normaltarife erhalten.

Rechtlicher Hintergrund:
Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein Fotokopier- bzw. Vervielfältigungsverbot für Noten (oder Songtexte) geschützter Werke und Ausgaben. Dies bedeutet, dass (auch) privat oder freiberuflich tätige Musikpädagogen – genau wie Musikschulen – Notenkopien nur nach Abschluss einer Lizenzvereinbarung mit der VG Musikedition anfertigen und verwenden dürfen.

 

GVL plant Stipendien für Freischaffende

15.07.2021 – Im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Monika Grütters (CDU) aufgelegten Stipendienprogramms der Verwertungsgesellschaften in Neustart Kultur wird die GVL ein Stipendienprogramm über 30 Millionen Euro ausschreiben. Die Stipendien in Höhe von jeweils 5.000 Euro sollen für künstlerische Projekte an freiberufliche oder auf Produktionsdauer beschäftigte Künstlerinnen und Künstler vergeben werden. Die DOV ist Gründungsgesellschafterin der GVL.

Das Programm ist auf vier Monate angelegt und soll voraussichtlich im August starten. Über die Bewilligung entscheiden mehrere unabhängige Fachjurys, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Anträge werden entsprechend der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Zwei Wochen vor Beginn der Antragsphase will die GVL umfassende Informationen auf ihrer Website veröffentlichen. „Uns ist es seit Beginn der Corona-Pandemie ein großes Anliegen, den drastischen Auswirkungen entgegenzuwirken, die vor allem die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler seit über einem Jahr zu spüren bekommen“, sagt GVL-Geschäftsführer Tilo Gerlach.

Im Rahmen ihrer eigenen Corona-Hilfsmaßnahmen konnte die GVL im vergangenen Jahr zusätzlich zu den acht regulären Verteilungen Vorschusszahlungen für Künstler und Hersteller Corona-Unterstützungen in zweistelliger Millionenhöhe auf den Weg bringen.

Weitere Informationen zum Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften in Neustart Kultur gibts hier.

 

Akademie der Künste vergibt Sonderstipendien an Künstlerinnen und Künstler aller Sparten

03.06.2021 – Infolge der Pandemie sind Schäden noch nicht absehbaren Ausmaßes in allen Bereichen künstlerischer Produktion entstanden. Viele Künstlerinnen und Künstler sind deshalb unverschuldet in einer prekären Lage. Um sie zu unterstützen, vergibt die Akademie der Künste im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgelegten Programms NEUSTART KULTUR das Sonderstipendium INITIAL zur Recherche und Entwicklung künstlerischer Arbeiten. Sie sind Grundlage und Anstoß für künstlerische Langzeitprojekte, deren Vorbereitung und Entwicklung während der Pandemie erschwert sind.

Die Akademie der Künste wird das Stipendien-Programm umsetzen. Es sollen Freiräume für neue Ideen und langfristige Projekte von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten gesichert werden. Das Programm umfasst insgesamt fünf Millionen Euro. Es werden 791 Stipendien in Höhe von 6.000 Euro für einen Zeitraum von vier Monaten (Oktober 2021 bis Ende Januar 2022) vergeben. Die Auswahl erfolgt durch eine Jury.

Das Online-Bewerbungsportal wird ab 15. Juni auf www.adk.de/initial freigeschaltet. Bewerbungen sind im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 15. Juli möglich.

DOV stellt Bescheinigung für Dienstfahrten während nächtlicher Ausgangssperren bereit – Service für Freischaffende

21.05.2021 – Service für Freischaffende: Nach Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes wurden flächendeckende nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese haben jedoch regelmäßig Ausnahmen bei Fahrten zu dienstlichen Zwecken.  
Die DOV stellt ihren freischaffenden Musiker*innen, die abends nach Proben, Konzerten etc. Fahrten nach Hause antreten müssen, eine Bescheinigung zum Download bereit. Wir empfehlen, ein ausgedrucktes Exemplar mit sich zu führen.  
Die DOV übernimmt keine Haftung für deren verbindliche Anerkennung.

DOV-Mindesthonorare für 2021 aktualisiert

29.04.2021 – Wir haben die aktuellen Mindesthonorare für das Jahr 2021 fertiggestellt, die Sie im Anhang finden. Die Honorarforderungen sind an die aktuellen Tarifsteigerungen angepasst und enthalten aktualisierte Hinweise. Sie können diese außerdem demnächst auf https://uni-sono.org/faire-honorare einsehen.
Ich bin mir bewusst, dass die Mindesthonorare an einigen Standorten derzeit nicht bezahlt werden (können). Deshalb ist es umso wichtiger, dass sie möglichst flächendeckend wahrgenommen und debattiert werden, um eine bekannte Verhandlungsgrundlage zu werden. In diesem Zusammenhang freut mich, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel im Bürgerdialog mit Kunst- und Kulturschaffenden am 27. April sich positiv zu den DOV-Mindesthonoraren äußerte, die unser Mitglied Fiona Stevens ihr gegenüber erwähnte: „Mindesthonorarzahlungen, das nehme ich gerne auf, […] das erscheint mir sehr vernünftig.“

DOV informiert Veranstalter*innen über Mindesthonorare

29.04.2021 – Viele von Ihnen haben mir die Rückmeldung gegeben, dass sich Musiker*innen scheuen, in Vertragsverhandlungen einen Veranstalter auf die Mindesthonorare hinzuweisen, weil dann der Abschluss platzen könnte. Um dieses Problem zu lösen, möchten wir Ihnen Folgendes anbieten:
Wir leiten jedem Veranstalter in einer offiziellen Nachricht unsere Mindesthonorare weiter, in der wir diese erklären und um zu deren Beachtung auffordern. Sie müssen uns dafür lediglich den Namen des Veranstalters und dessen E-Mail-Adresse formlos per Antwort auf diese Mail mitteilen. So werden Sie aus der Schusslinie genommen und können in die Verhandlungen eintreten mit dem Wissen, dass der Veranstalter bereits Kenntnis von den Mindesthonoraren hat. Die Information des Veranstalters umfasst ebenfalls den DOV-Mustervertrag (s.u.).DOV-Mustervertrag für freie Musikprojekte aktualisiert.

DOV-Mustervertrag für freie Musikprojekte aktualisiert

29.04.2021 – Sie haben mir berichtet, dass Projekt-Engagements oft per E-Mail oder sogar WhatsApp vereinbart werden. Das Ergebnis können intransparente und für Sie einseitig nachteilige Vertragsbedingungen sein. So haben wir zum Beispiel am Anfang der Corona-Pandemie festgestellt, dass so gut wie nie Ausfallhonorare vereinbart wurden. Ich hatte deshalb letztes Jahr einen Mustervertrag für freie Musikprojekte entworfen, der für dieses Jahr grundlegend angepasst wurde. Sie finden ihn ebenfalls im Anhang – im Microsoft-Word-Format zur Möglichkeit der eigenen Bearbeitung. Er bildet faire und für beide Seiten ausgeglichene Vertragsbedingungen ab. Sie können ihn entweder verwenden oder als Blaupause benutzen, damit Sie für die nächsten Vertragsverhandlungen noch besser informiert sind.

DOV-Mustervertrag für freie Musikprojekte

Feedback für neue Aushilfenlisten

29.04.2021 – Wir haben von Ihnen viele Rückmeldungen für die Aushilfelisten bekommen. Vielen Dank dafür! Die Listen sind fertig gestellt und stehen den Orchestern bereits zur Verfügung. Im derzeit noch eingeschränkten Orchesterbetrieb nehme ich zwar wahr, dass weniger Aushilfen angefragt werden. Viele Orchestermusiker*innen haben sich jedoch sehr positiv dazu geäußert und unterstützen das Vorgehen. Ich freue mich, wenn Sie den in der letzten Rundmail vorgestellten Delegierten Ihr Feedback in den nächsten Monaten geben, damit wir in Zukunft weiter an Verbesserungen arbeiten können.

Zuverdienstgrenze bei KSK steigt

29.04.2021 – Im Februar hatten die DOV Bundesarbeitsminister Hubertus Heil aufgefordert, die Hinzuverdienstgrenze in der Künstlersozialkasse zumindest temporär anzuheben. Heil hat nun einen entsprechenden Vorschlag der Bundesregierung vorgelegt. Danach soll die Zuverdienstgrenze von 450 Euro auf 1.300 Euro bis Ende 2022 steigen. Außerdem soll die Künstlersozialabgabe auch für das Jahr 2022 bei 4,2 Prozent konstant gehalten werden. Wir begrüßen dieses wichtige und gute Signal in die richtige Richtung! Sollte Ihre KSK-Mitgliedschaft trotzdem in Gefahr sein, kontaktieren Sie bitte unsere Rechtsabteilung.

Orchester und Chöre sollen mehr Freischaffende verpflichten – Zeichen der Solidarität mit existenziell gefährdeter Berufsgruppe

15.03.2021 – Die DOV empfiehlt allen öffentlich finanzierten Orchestern und Profichören, mit der Wiederaufnahme des Spielbetriebs vorrangig freischaffende Musikerinnen und Musikern als Orchester- und Choraushilfen einzusetzen. „Das ist ein wichtiger Beitrag, um in der täglichen Praxis freischaffenden Musikerinnen und Musiker in ihrer Region eine Zukunftsperspektive zu geben“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). „Momentan liegt das Geschäft der gesamten freien Szene weiter am Boden.“ Am vergangenen Freitag hatte auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) bei einer Veranstaltung in Berlin geäußert, sie könne sich in den Verträgen der Stadt- und Staatstheater die Verpflichtung vorstellen, einen bestimmten Anteil freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler einzubeziehen.

Die DOV-Empfehlung basiert auf einem aktuellen Beschluss des Gesamtvorstands. „Der Beschluss unterstreicht abermals die Solidarität der fest angestellten Berufsmusikerinnen und -musiker mit ihren freischaffenden Kolleginnen und Kollegen“, sagt Mertens. Die Empfehlung gilt zunächst bis Ende der Spielzeit 2021/22. Dann werden die Wirkungen von der DOV-Arbeitsgruppe der Freischaffenden und Lehrbeauftragten evaluiert und ggfs. angepasst. Freischaffende Musikerinnen und Musiker gehören zu den Berufsgruppen mit den größten finanziellen Einbußen in der Corona-Krise, viele sind existenziell bedroht. Betroffen sind auch junge Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Während normalerweise 15 Prozent im ersten Berufsjahr eine feste Anstellung finden, werden derzeit kaum noch Stellen besetzt.

Die DOV hat in der Corona-Krise ihr Engagement für Freischaffende stark ausgebaut und zahlreiche Vorstößen zur besseren sozialen Absicherung auf der politischen Ebene unternommen. Der Nothilfefonds der Deutschen Orchester-Stiftung für Freischaffende aller Musikrichtungen (#MusikerNothilfe) geht auf eine Initiative der DOV zurück, die die Stiftung im Jahr 2004 gründete.

Konferenz des LMR Berlin zur Lage freischaffender Musikerinnen und Musiker

08.02.2021 – Der Landesmusikrat Berlin veranstaltet derzeit in Kooperation mit der DOV, ver.di, VAM, Berlin Music Commission, IG Jazz, DTKV Berlin und der INM eine vierteilige Online-Konferenz zur Lage freischaffender Musikerinnen und Musiker. Bei der ersten Podiumsdiskussion am 27. Januar ging es um die aktuelle Situation freischaffenden Musikerinnen und Musiker. Dabei waren neben Vertreterinnen und Vertretern der Freischaffenden u.a. der Berliner Kultursenator Klaus Lederer (Die Linke) und Bundestagsmitglied Erhard Grundl (Bündnis 90/Die Grünen). Ein Ergebnis des Gesprächs war, dass es in der Pandemie in Berlin zwar viele Hilfsmaßnahmen für freischaffende Musikerinnen und Musiker gibt. Ein Ziel aber sein müsse, für diese als Unternehmerinnen und Unternehmer einen Unternehmerlohn einzuführen.

Bei der zweiten Diskussion am 3. Februar waren die institutionellen Interessenvertretungen der freischaffenden Musikerinnen und Musiker Thema. Für die DOV nahm Birgit Schmieder teil. Dabei wurde deutlich, dass freie Musikerinnen und Musiker aus Unzufriedenheit mit ihrer Situation Interessenvertretungen suchen, eine Zersplitterung in zu viele Einzelverbände aber nicht zielführend ist. Die Teile 3 und 4 der Konferenz werden am 10. und 24. Februar stattfinden. Birgit Schmieder

Weitere Informationen und Video-Aufzeichnungen der Konferenz gibts hier.

Neue DOV-Delegierte für Freischaffende und Lehrbeauftragte

DOVmagazin 2/21 – Die Freischaffenden und Lehrbeauftragten der DOV haben 15 neue Delegierte gewählt. Alle zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten wurden bestätigt. Die bisherige Anzahl der Delegierten wurde mehr als vervierfacht. Jeder Delegierte vertritt in den nächsten drei Jahren die Interessen von jeweils über 50 Freischaffenden. Die einzelnen Delegierten werden auf der DOV-Homepage im Mitgliederbereich unter Aktuelles vorgestellt.

Konzertreisen nach Großbritannien

DOVmagazin 2/21 –  Der Brexit stellt Musikerinnen und Musiker vor neue Herausforderungen. Auch Freischaffende müssen seit 1. Januar 2021 bei Konzertreisen nach England, Schottland, Wales oder Nordirland neue Regelungen beachten. Für einmalige Konzertengagements kann eine Genehmigung direkt an der britischen Grenze beantragt werden. Dieses Paid Permitted Engagement Visa erlaubt einen Aufenthalt für bis zu 30 Tage. Für Konzertreisen von bis zu drei Monaten empfehlen wir die Beantragung eines Tier 5 Creative & Sporting Concession Visa. Manche Musikfestivals gehören zu den sog. Permit Free Festivals, für die keine spezielle Erlaubnis erforderlich ist. Informieren Sie sich dazu bei der jeweiligen Veranstalterin
oder dem Veranstalter. EU-Bürgerinnen und -Bürger, die bis Ende 2020 bereits einen Wohnsitz in Großbritannien innehatten, können dort einen Antrag auf ein EU Settlement Scheme stellen, um dauerhaft eine Wohnungs-, Arbeits- und Studienerlaubnis zu erhalten. Die Durchführung dieses Verfahrens ist kostenlos und daher empfehlenswert. Detaillierte Informationen und Links zu Antragsformularen gibt es auf der DOV-Website in der Rubrik Aktuelles. Bei Problemen helfen auch gern die Kolleginnen und Kollegen der DOV-Rechtsabteilung.

DOV-Vertreter wieder im Präsidium des LMR Berlin

DOVmagazin 2/21 – Die Generalversammlung des Berliner Landesmusikrats hat am 16. November 2020 Präsidentin Hella Dunger-Löper, Staatssekretärin a.D., im Amt bestätigt. Ebenfalls bestätigt als Beisitzer wurde u.a. DOV-Mitglied Matthias Kamps vom Orchester der Komischen Oper Berlin. Damit sind die Interessen des Verbands im LMR Berlin weiterhin gut vertreten.

Prof. Birgit Schmieder im KSK-Beirat

DOVmagazin 2/21 –  Auf Vorschlag der DOV hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales Prof. Birgit Schmieder in den Beirat der Künstlersozialkasse berufen. Schmieder ist Vertreterin der Lehrbeauftragten und Freischaffenden im DOV Gesamtvorstand sowie Vorsitzende der AG Freie und Lehrbeauftragte. Im Beirat der KSK setzt sie sich für die Belange der wachsenden Zahl der freischaffenden DOV-Mitglieder ein.

Easyjet will Geld für Geigen – DOV unterstützt Online-Petition dagegen

25.01.2021 – In den vergangenen Jahren war Easyjet eine der wenigen musikerfreundlichen Airlines in Europa. Empfindliche Musikinstrumente wie Geigen, Bratschen und Gitarren konnten als Handgepäck ohne Aufpreis mit an Bord genommen werden. Ab 10. Februar hat Easyjet eine gravierende Verschlechterung angekündigt: Wenn ein Instrumentenkoffer größer als 56 x 45 x 25 cm ist, darf er nicht mehr mit in die Kabine. „Damit sind Geigen, Bratschen und Gitarren zukünftig als Handgepäck ausgeschlossen; es sei denn, die Musikerin oder der Musiker kauft einen Extra-Sitzplatz für das Instrument“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung. „Damit würden sich die Reisekosten verdoppeln.“

Gerade freischaffende Musikerinnen und Musiker in ganz Europa warten nach dem Corona-Lockdown sehnsüchtig darauf, endlich wieder reisen und auftreten zu können. „Nach einem Jahr mit kompletten Honorarausfällen jetzt auch noch doppelte Flugkosten im Voraus zahlen zu müssen, das wäre ein weiterer Tiefschlag für alle Betroffenen“, sagt Mertens. Ihren Unmut über die Verschlechterung der Bedingungen durch Easyjet bringen Musikerinnen und Musiker mit einer Online-Petition zum Ausdruck. Mertens: „Die DOV unterstützt die Petition und hat alle Musikerverbände in Europa zur Weiterverbreitung und Unterzeichnung aufgefordert. Damit soll Easyjet zum Umschwenken bewegt werden.“

Zur Online-Petition gehts hier.

Hintergrund: Als normales Reisegepäck im Laderaum sind vor allem Saiteninstrumente schädlichen Temperaturschwankungen ausgesetzt. Außerdem drohen Transport- und Diebstahlschäden, die bei hochwertigeren Instrumenten nicht ausreichend versicherbar sind.

Gesetzliche Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Kulturrat macht Vorschläge zur Änderung des SGB III

11.01.2021 – Damit die soziale Absicherung von Selbstständigen krisenfester wird, hat der Deutsche Kulturrat von der Bundesregierung eine Reform der Arbeitslosenversicherung gefordert. Selbständige, die freiwillig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, können zwar Arbeitslosengeld beantragen. Viele fallen aber von vornherein oder im Lauf der Jahre aus dem System, weil die aktuellen Regelungen viel zu wenig die besonderen Erfordernisse selbständiger Berufsausübung berücksichtigen. Deshalb müsse es noch in dieser Wahlperiode Anpassungen im Sozialgesetzbuch III geben, fordert der Kulturrat. Davon würden auch zehntausende freischaffende Berufsmusikerinnen und Berufsmusiker profitieren.

Folgende Änderungen schlägt der Kulturrat konkret vor:

  • Pflichtversicherung auf Antrag, Beiträge zahlen die Versicherten
  • Abschaffung der bisherigen Eingangsvoraussetzung einer vorherigen abhängigen Beschäftigung oder Entgeltersatzleistung für Selbständige
  • auch bei länger bestehender Selbständigkeit kann ein Antrag gestellt werden
  • Abschaffung der Regelung, dass nach zweimaliger Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld I im Rahmen derselben selbständigen Tätigkeit der Versicherungsschutz entfällt

Der Kulturrat veröffentlichte seinen Vorschlag bereits Ende Dezember. Allerdings wird die Umsetzung angesichts der immer prekärer werdenden Lage vieler Freischaffender während des monatelangen Lockdowns immer dringender. Der Deutsche Kulturrat ist der kulturpolitische Spitzenverband in Deutschland. Die DOV ist Mitglied im Kulturrat und in den Sektionen Musik und Deutscher Medienrat aktiv.

Die Stellungnahme des Kulturrats gibts hier.

Stipendienprogramm Klassik: Bewerbung ab 29. Dezember 2020

20.11.2020 –  Die Corona-Pandemie stellt Musikschaffende auf eine harte Probe. Sie können ihren Beruf, wenn überhaupt, nur stark eingeschränkt ausüben. Diese Zwangspause bietet immerhin Gelegenheit, die Bedeutung der eigenen künstlerischen Arbeit zu reflektieren und neue Formen von Produktion, Aufführung und Vermittlung zu entwickeln. Zur Unterstützung solcher Vorhaben stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) im Rahmen des Förderprogramms Neustart Kultur insgesamt zehn Millionen Euro für das Stipendienprogramm Klassik zur Verfügung. Für die Umsetzung ist der Deutsche Musikrat verantwortlich.

Es werden rund 1.600 Stipendien in Höhe von jeweils 6.000 Euro an freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler vergeben, die ihren Arbeitsschwerpunkt im Bereich der klassischen Musik aller Epochen bis zur klassischen Moderne haben. Die Bewerbungsphase beginnt am 29. Dezember 2020 um 12 Uhr und läuft bis zum 17. Januar 2021.

Welche Antragsunterlagen Sie brauchen, finden Sie hier .

Weitere Infos gibts hier. Ab 29. Dezember steht unter dem Link auch das Antragsformular zur Verfügung.

Webinar-Reihe für Freischaffende: Umgang mit digitalen Medien: Entstehung, Produktion, Verteilung

20.11.2020 – Creative Skills Europe ist eine Weiterbildungsplattform für Live-Performer und Beschäftigte im audiovisuellen Bereich. Sie wird von der EU-Kommission gefördert. Zu den Sozialpartnern dieses Angebots gehört auch die Internationale Musikergewerkschaft FIM, deren Mitglied die DOV ist. Die DOV ist inhaltlich in das Projekt eingebunden.


Der Umgang mit digitalen Medien wird immer wichtiger, gerade auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Für die Schulung und Weiterentwicklung in diesem Bereich hat Creative Skills Europe jetzt eine spezielle Seminarreihe entwickelt, die kostenfrei und in englischer Sprache angeboten wird:

Creative Skills Europe – Digital Skills for the Audiovisual and Live Performance sectors
Webinar 1: To create or not the create is never the question
Freitag, 27. November 2020
10 – 12 Uhr

Das Ankündigungsvideo der ersten Veranstaltung können Sie hier sehen.

Zur Registrierung gehts hier.

Es werden zwei weitere Webinare folgen, die sich nach dem Entstehungsprozess mit der Produktion und Verteilung beschäftigen.

Neustarthilfe für Soloselbständige: DOV fordert Bundesregierung zur weiteren Umsetzung des fiktiven Unternehmerlohns für Soloselbständige auf

18.11.2020 – Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) haben sich auf weitere Wirtschaftshilfen verständigt. Sie sollen von Januar bis Juni 2021 laufen und umfassen u.a. die sogenannte Neustarthilfe für Soloselbständige, die auch Künstlerinnen und Künstlern zusteht. Die einmalige Pauschale für Betriebskosten in Höhe von 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum beträgt maximal 5.000 Euro für den Zeitraum von sechs Monaten. „Das kann nicht die Lösung für die existenziellen Verdienstausfälle von Soloselbständigen sein, zu denen auch Berufsmusikerinnen und Berufsmusiker gehören. Eine geringe Einmalzahlung fällt weit hinter das Konzept der angekündigten Unterstützung für den Lockdown-Monat November zurück, die allerdings immer noch nicht beantragt werden kann“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung.

Die sogenannte Novemberhilfe orientiert sich am fiktiven Unternehmerlohn. Damit trägt die Bundesregierung zum ersten Mal der Tatsache Rechnung, dass viele Soloselbständige aufgrund ihrer spezifischen Tätigkeit wenig bis keine Betriebsausgaben geltend machen können. Bei der nun angekündigten Neustarthilfe bleibt das alte Dilemma bestehen, dass die Unterstützung an der Lebensrealität der Betroffenen vorbei geht. Die Grundsicherung bleibt weiterhin die wichtigste Absicherung. Mertens: „Die Verlängerung der Novemberhilfe wäre der richtige Schritt gewesen. Es ist außerordentlich bedauerlich, dass die Bundesregierung noch nicht bereit ist, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen. Hier muss sie dringend umsteuern.“

DOV begrüßt fiktiven Unternehmerlohn für solo-selbstständige Künstlerinnen und Künstler: Umfassende Ausgestaltung sowie Lösungen für die Zukunft sind gefragt

05.11.2020 – Die Bundesregierung hat sich für November auf einen Ausgleich der Einnahmeausfälle im Kultur- und Veranstaltungsbereich für Betroffene des Teil-Lockdowns verständigt. „Damit werden die Belange dieser Beschäftigtengruppen, zu der auch zehntausende freischaffende Musikerinnen und Musiker gehören, erstmals richtig anerkannt“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung. Die Betroffenen sollen einen fiktiven Unternehmerlohn erhalten. Kulturunternehmen und Solo-Selbstständige würden 75 Prozent ihres Umsatzes als direkte Hilfe bekommen. Solo-Selbstständige könnten dabei wahlweise den Umsatz vom November 2019 ansetzen oder den monatlichen Durchschnittsverdienst des Vorjahrs. „Auch wenn dieser fiktive Unternehmerlohn vorerst nur für einen Monat gezahlt werden soll, ist er ein wichtiges Zeichen für künftige Entscheidungen, denn die Krise ist noch lange nicht vorbei.“

Bislang waren Solo-Selbstständige aus dem Kulturbereich durch viele Förderraster gefallen, weil sie aufgrund ihrer spezifischen Tätigkeit nur wenige Betriebsausgaben geltend machen können. Sie wurden auf die Grundsicherung verwiesen, was ziemlich an ihrer Lebensrealität vorbei geht. „Nun kommt es auf die Ausgestaltung der Hilfen an. Sie muss so umfassend und einfach wie möglich sein, damit nicht wieder ein Teil der wirklich Betroffenen außen vor bleibt“, sagt Mertens. „Auch Streichquartette, Kammermusikensembles, Jazz- und Rockbands müssen berücksichtigt werden.“

Die DOV setzt sich seit langem dafür ein, die Beschäftigtengruppe mit ihren spezifischen Belangen nachhaltig in den Köpfen politischer Entscheiderinnen und Entscheider zu verankern. „Selbstständige Kulturschaffende müssen bei allen Entscheidungen von Anfang an mitbedacht werden und auch bei künftigen strategischen Erwägungen“, sagt Mertens. „Der Anfang ist gemacht. Jetzt gilt es, neben diesen kurzfristigen Hilfen auch mittel- und langfristige Wege zum finanziellen Überleben freischaffender Künstlerinnen und Künstlern aufzuzeigen.“

Lockdown 2: DOV fordert Rettungsschirm für alle Kulturschaffenden – – extreme Frustration in der Kulturszene

29.10.2020 – Angesichts der erneuten bundesweiten Schließung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern ab dem 2. November fordert die Deutsche Orchestervereinigung von Bund und Ländern einen umfassenden Rettungsschirm. „Der zweite Lockdown trifft die Orchester, Musikerinnen und Musiker zu einer Zeit, in der sonst Hochbetrieb herrscht. Wieder brechen die Eigeneinnahmen komplett weg, und das Publikum bleibt aus“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung. „Vor allem die soloselbständigen Künstlerinnen und Künstler sowie die privaten Veranstalter stehen jetzt vor dem Aus. Auch sie müssen wie die staatlichen und nicht staatlichen Orchester und Bühnen von Bund und Ländern endlich wirksam unterstützt werden.“

Die ausgefeilten Hygienekonzepte haben in den letzten Monaten hervorragend funktioniert. Es ist kein einziger Infektionsfall im Publikum bekannt geworden. Der erneute harte Lockdown für Theater, Orchester und Konzerthäuser schießt deshalb bei allem Verständnis für einen effizienten Infektionsschutz deutlich über das Ziel hinaus.

„Die Beschäftigten der Orchester und Theater sind verärgert und extrem frustriert“, sagt Mertens. „Sie haben den Spielbetrieb unter Corona-Bedingungen flexibel umgeplant, die Hygiene- und Sicherheitskonzepte haben sich bewährt und dennoch werden die Kulturbetriebe wieder zugesperrt. Das zehrt an den Nerven und am Selbstverständnis der gesamten Kulturszene. Sie sieht sich durch die Politik zum bloßen ‚Freizeitangebot‘ degradiert. Echte Wertschätzung sieht anders aus.“

Soloselbständige brauchen Hilfe in der Krise: Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen werden die Forderungen immer lauter, soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstlern mehr Unterstützung zukommen zu lassen. Die DOV kämpft dafür seit Beginn der Pandemie

27.10.2020 – Ein kurzer Überblick zum aktuellen Stand:

Was brauchen Soloselbstständige, um die Krise zu überstehen?

Zusätzliche Hilfen jenseits der Grundsicherung, beispielsweise aus Mitteln der Kultur- und Kreativwirtschaftsförderung, die

1. nicht auf reiner Betriebskostenbasis basieren,
2. anteilig den Verbrauch für den Lebensunterhalt zulassen und
3. sich beispielsweise am Durchschnitt der Einnahmen der letzten drei Jahre orientieren.

Wie sehen dagegen die aktuellen gesetzlichen Regelungen aus?

Bundesweit werden soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler letztlich auf die Grundsicherung verwiesen. Viele Betroffene sind extrem frustriert, da sie unbedingt arbeiten und auftreten wollen, faktisch aber nicht dürfen. Außerdem versuchen einzelne Bundesländer in sehr unterschiedlichem Maß, mit befristeten Stipendienprogrammen zu helfen. Teilweise werden auch Clubs und Veranstalter gefördert, die dann wiederum projektweise Freischaffende beschäftigen sollen. Vereinzelt klappt das; aber nur so lange überhaupt noch Veranstaltungen möglich sind.

Welche weitere spezielle Unterstützung fordern wir für unsere Mitglieder?

Wir glauben, dass es speziell für den Kunst- und Musikbereich sinnvoll wäre, die Aufgaben und Leistungen der Künstlersozialkasse zu erweitern. Wenn es dort so etwas ähnliches wie ein Kurzarbeitergeld geben würde, für Zeiten mit geringerer Auftragslage, hätte die aktuelle Situation für die Betroffenen sehr viel besser abgefedert werden können. Das Beispiel der fest angestellten Künstlerinnen und Künstler bei Orchestern und Bühnen zeigt, wie gut Kurzarbeitergeld aus der Bundesagentur für Arbeit bislang gewirkt und Arbeitsplätze gesichert hat.

Vor welcher Perspektive steht die Kulturszene aktuell?

Ein Umfrage der britischen Musikergewerkschaft hat ergeben, dass in Großbritannien bis zu 30 Prozent der selbstständigen Musikerinnen und Musiker gegenwärtig an eine Berufsaufgabe denken. Das wäre ein gravierender Verlust. Für Deutschland haben wir dazu keine validen Daten. Doch je länger die pandemiebedingten Einschränkungen dauern, desto größer wird der Anteil derjenigen werden, die an eine berufliche Neuorientierung denken. Der Reichtum unserer Musiklandschaft muss unbedingt erhalten bleiben!

Neben zusätzlicher staatlicher Unterstützung ist letztlich entscheidend, wann sich der Konzert- und Veranstaltungsbetrieb normalisiert. Momentan rechnen wir damit leider erst im September 2021. Im Grunde sehnen sich Veranstalter wie Freischaffende nach endlich wieder mehr Planungssicherheit für ihre Aktivitäten. Dann fällt auch das Durchhalten leichter.

Bundeshilfen für Solo-Selbständige: Wann, wenn nicht jetzt?

15.10.2020 – Die Deutsche Orchestervereinigung begrüßt die Überlegungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Corona-Hilfen für Soloselbständige aufzulegen. „Eine solche Unterstützung ist lange überfällig“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung. „Seit dem Lockdown im März machen die Betroffenen, zu denen auch viele freischaffende Berufsmusikerinnen und -musiker gehören, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln darauf aufmerksam, dass sie durch das Raster der Förderungen fallen.“ Das Thema ist auch ein Dauerbrenner in den Medien. „Jetzt muss endlich gewährleistet werden, dass Zuschüsse auch für den Lebensunterhalt von Künstlerinnen und Künstlern möglich sind“, sagt Mertens.

Angesichts der zweiten Welle der Corona-Pandemie, deren tatsächliches Ausmaß noch nicht abschätzbar ist, sind für viele Freischaffende die wenigen Auftrittsmöglichkeiten, die sich in den vergangenen Monaten ergeben hatten, wieder weggebrochen oder sind dabei wegzubrechen. „In dieser Situation sind die wenigsten in der Lage, ihren Lebensunterhalt aus eigener Arbeit zu verdienen. „Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung handelt und angemessen hohe Bundeshilfen für Solo-Selbständige auf den Weg bringt. Nur so kann ein massenhaftes Abgleiten in Armut verhindert werden“, sagt Mertens. „Die Schäden, die unsere Kulturnation durch den Zwang zum Abwandern in andere Berufe sonst nimmt, wären dauerhaft und nicht mehr reparabel.“

AKTUALISIERT: DOV stellt Bescheinigung für zwingend notwendige Dienstreisen bereit – deutsche und englische Ausfertigung

14.10.2020 – Mehrere Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für Reisende verhängt, die sich nicht auf einer zwingenden Dienstreise befinden. Davon sind auch freischaffende Musikerinnen und Musiker betroffen, die für Proben- und Konzerttermine, Probespiele oder berufliche Weiterbildungen zum Teil längere Reisen in Kauf nehmen müssen.

Für diesen Zweck stellt die DOV für Freischaffende eine Bescheinigung für zwingend notwendige Dienstreisen zum Download bereit, auf vielfache Anfrage auch eine englischsprachige Version für Auslandsreisen. Die DOV übernimmt keine Haftung für deren verbindliche Anerkennung.

Wir empfehlen, während Reisen ein ausgedrucktes Exemplar dabei zu haben.

DOV-Mindesthonorare verbindlich in Bundesförderprogramm

DOVmagazin 6-2020: Die Etablierung der DOV-Mindesthonorare als faire und maßgebliche Vergütungsstandards ist einen wichtigen Schritt voran gekommen. Für die Fortsetzung des Förderprogramms Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland erklärte die Bundesregierung ab der Spielzeit 2020/21 die Anwendung der DOV-Mindesthonorare für verbindlich. Das Förderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien richtet sich an nicht öffentlich finanzierte Berufsorchester. Es ist als einmalige Projektförderung bis maximal 200.000 Euro pro Orchester konzipiert. Alle geförderten Orchester sind nach den neuen Fördersätzen verpflichtet, die Honorare nach den aktuell geltenden DOV-Mindesthonoraren zu zahlen.

Brandenburg: Mikrostipendienprogramm I

12.10.2020 – Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Lands Brandenburg hat ein zweites Programm mit Stipendien für professionelle freischaffende Künstlerinnen und Künstler aufgelegt. Diese können 2.500 Euro beantragen, um auf die Einschränkungen während der Corona-Krise mit neuen Projekten oder Vermittlungsformen zu reagieren. Im Vergleich zum ersten Programm stieg die Stipendiensumme um 1.500 Euro. Auch der zu erbringende Nachweis der hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit wurde verändert.

Antragstellende müssen den Abschluss einer künstlerischen Ausbildung vorlegen oder nachweisen, dass sie seit fünf Jahren öffentlichkeitswirksam künstlerisch tätig sind, zum Beispiel durch Konzertprogramme. Über die Vergabe entscheidet eine Jury auf Grundlage der künstlerischen Qualität. Ausschreibungsschluss ist bereits der 31. Oktober.

Weitere Infos sowie das Antragsformular gibts hier.

Mustervertrag für freischaffende Musikprojekte

DOVmagazin 5/2020 – Die DOV hat erstmals einen Mustervertrag für freischaffende Musikprojekte veröffentlicht. Er dient als Vorlage, um einheitliche und transparente Vertragsbedingungen herzustellen. Damit wird ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen von Musiker*innen und Veranstalter*innen gewährleistet. Der Mustervertrag ist zum Download auf der DOV-Website unter www.dov.org/Freie/Mustervertrag verfügbar. Anregungen und Kommentare nehmen wir gern unter recht@dov.org entgegen.

Aktion #MusikerFürMusikerBerlin

DOVmagazin 5/2020 – Die Corona-Krise zeigt deutlich, wie schwierig die Lage ist. Gemeinsam mit dem Verein KulturLeben Berlin hat die DOV zur Aktion #MusikerFürMusikerBerlin aufgerufen. Die Idee: Aufgrund der coronabedingten Platzbeschränkungen in Konzert- und Theatersälen werden Menschen mit Beeinträchtigungen faktisch vollständig vom Kulturgenuss ausgeschlossen. Daher hat die DOV Kammermusikensembles der Hauptstadt-Klangkörper aufgerufen, kleine Konzerte pro bono direkt zu den Menschen in Alten- und Pflegeheimen sowie in Betreuungsstätten für Leute mit Behinderungen zu bringen. Das Gute: die Einrichtungen zahlen an Kultur-Leben für die Konzerte. Mit diesen Einnahmen finanziert KulturLeben weitere Kammermusikauftritte, bei denen dann freischaffende Musikerinnen und Musiker honoriert zum Einsatz kommen.

Freischaffende erhöhen DOV-Mitgliederzahl

DOVmagazin 5/2020 – Die Corona-Krise zeigt deutlich, wie schwierig die Lage vieler freischaffender Musikerinnen und Musiker tatsächlich ist. In den letzten Monaten sind über 200 Freischaffende neu in die DOV eingetreten. Die DOV hat ihr Engagement für die Freien immer weiter ausgebaut, vor allem durch die Etablierung von Honorarmindeststandards und auch im Rahmen der #MusikerNothilfe der Deutschen Orchester-Stiftung.

DOV fordert Kirchen zur Beschäftigung von Freischaffenden auf

DOVmagazin 4/2020  Im Zuge der ersten Lockerungen nach dem Corona-Shutdown hat die DOV die beiden großen Kirchen in Deutschland Anfang Mai aufgefordert, in Gottesdiensten verstärkt freischaffende Musikerinnen und Musiker einzusetzen. Da im Gottesdienst  der Gemeindegesang aus Sicherheitsgründen noch untersagt sei und auf absehbare Zeit auch größere Konzertveranstaltungen mit Chor und Orchester kaum möglich seien, wäre es an der Zeit, Freischaffenden zumindest in diesem Rahmen Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten. Die Bischofskonferenz der katholischen Kirche reagierte sofort und sicherte zu, eine entsprechende Empfehlung an die Bistümer auszusprechen. Auch viele Medien griffen die DOV-Forderung in ihrer  Berichterstattung auf.

DOV-Mindesthonorare: Anpassung der Sätze

Die DOV hat die Sätze der Mindesthonorare für freie Musikprojekte an die Tarifsteigerung 2020 angepasst. Der Geltungsbereich umfasst nun auch ausdrücklich Chorsängerinnen und –sänger sowie Studierende. Im Zuge der Anpassung veröffentlichte die DOV neben redaktionellen Klarstellungen auch neue Hinweise für den praktischen Gebrauch. Die neuen Mindesthonorarsätze können auf der DOV-Website heruntergeladen werden (www.dov.org/faire-honorare). Gern schicken wir auch gedruckte Flyer zu (E-Mail: kontakt.berlin@dov.org).

Nicht nur Land Brandenburg wendet DOV-Mindeststandards an

Seit Januar 2020 gelten im Land Brandenburg bei der Beschäftigung von Musikern und Sängern in Projekten die DOV-Honorarmindeststandards. Nach dem entsprechenden Landtagsbeschluss arbeitete das zuständige Ministerium Richtlinien aus.  Ab 2021 sollen die DOV-Mindeststandards auch für Aushilfen in vom Land institutionell geförderten Orchestern gelten. Inzwischen wendet auch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bei ihren Projektausschreibungen die DOV-Mindeststandards als Orientierungsrahmen an, zum Beispiel beim Förderprogramm Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland, das wegen der Corona-Pandemie vor allem für freie Ensembles geöffnet wurde.

Neuer DOV-Flyer für freischaffende Musiker*innen

Die DOV hat einen neuen Flyer für Freischaffende herausgebracht. Darin beschreiben wir unseren Einsatz für die Zielgruppe, der in den vergangenen Jahren immer umfangreicher geworden ist. Auch Erfolge unseres Engagements wie Verbesserungen bei der sozialen Absicherung werden gewürdigt.

Vor kurzem zahlte die DOV bedürftigen freischaffenden DOV-Mitgliedern, die in der Corona-Krise Einnahmeausfälle erlitten hatten, eine Soforthilfe. Die Notfallunterstützung betrug 500 Euro. Das Beispiel zeigt, wie sinnvoll eine DOV-Mitgliedschaft auch für Freischaffende ist.

Der Flyer kann hier heruntergeladen werden.

Leitfaden für Freischaffende in der Corona-Krise

Der Leitfaden wird regelmäßig aktualisiert!
Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie unter Aktuelles / Meldungen & Pressemitteilungen.

Corona-Virus führt zu existenzbedrohenden Honorarausfällen: freischaffende Musikerinnen und Musiker brauchen kurzfristige Notfall-Unterstützung

11.03.2020 – Angesichts zahlreicher Veranstaltungsabsagen ist die Deutsche Orchestervereinigung um die soziale Absicherung freischaffender Musikerinnen und Musiker besorgt. Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) begrüßt die Forderung des Deutschen Kulturrats zur Einrichtung eines Notfallfonds für Künstlerinnen und Künstler. Bund und Länder müssen unbürokratisch und schnell helfen. 

„Die fest angestellten Mitglieder der Konzert- und Theaterorchester sowie der Rundfunkklangkörper sind durch die Lohnfortzahlung in den kommenden Wochen bei Veranstaltungsausfällen relativ gut abgesichert“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens. „Den Freischaffenden droht allerdings echte Existenznot.“ Die Absagen von Chor- und Orchesterkonzerten in der Passions- und Osterzeit treffen die Freiberufler völlig unvorbereitet. Den Betroffenen brechen erhebliche Honorareinkünfte weg, die nicht anderweitig kompensiert werden können.

„Wir regen die Ansiedelung des Notfallfonds direkt bei der Künstlersozialkasse (KSK) in Wilhelmshaven an“, sagt Mertens. „Dort sind alle freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler versichert, auch aus der Sparte Musik. Über die vorhandenen Personen- und Bankdaten könnten Betroffene kurzfristig mit Notfallzahlungen versorgt werden. Auch wäre die KSK in der Lage, die Plausibilität entgangener Honorare zu prüfen. Schon jetzt sollten Freiberufler durch die Coronavirus bedingte Honorarausfälle dokumentieren.“

Internationale Konferenz für Freie

10.03.2020 – In Dublin hat eine Konferenz für Freischaffende stattgefunden. Eingeladen waren Expertinnen und Vertreterinnen aus verschiedenen Ländern und Bereichen wie Journalismus, Schauspiel, Musik oder Dienstleistungen. Dabei wurde der unterschiedliche Stand in den einzelnen Bereichen und Ländern deutlich. Die internationale Konferenz fand am 11. und 12. Februar in Dublin statt und wurde von der EU finanziert. Neben Erfahrungsberichten ging es um gesetzliche Grundlagen im Wettbewerbs- und Arbeitsrecht, Möglichkeit des Zusammenschlusses und gemeinsamen Verhandelns in Europa, Vereinigungsfreiheit und sozialen Dialog. Dabei zeigte sich, dass die DOV mit ihrem Engagement für Freischaffende erfreulich weit ist, aber auch von anderen lernen kann. In den Niederlanden zum Beispiel machten freie Musikerinnen und Musiker dem Publikum deutlich, dass Konzerte eines Orchesters mit Festangestellten letztlich nur mit ihnen als Freie möglich sind.

Erneute Etataufstockung für Landesorchester in NRW

10.03.2020 – Mit einer weiteren Mittelerhöhung für drei Landesorchester setzt das Land NRW erneut Akzente im Kulturangebot im ländlichen Raum. Nach einer ersten Aufstockung im Jahr 2018 erhalten die Neue Philharmonie Westfalen (Recklinghausen), die Nordwestdeutsche Philharmonie (Herford) und die Philharmonie Südwestfalen (Siegen-Hilchenbach) ab 2020 nochmals zusätzlich rund 1,6 Millionen Euro. Die Mittel sind Teil der Stärkungsinitiative Kultur und sollen bei der Herausbildung und Weiterentwicklung spezieller Profile unterstützen.

Brandenburg: Erstes Bundesland etabliert DOV-Honorarmindeststandards

24.02.2020 – Ab sofort gelten im Land Brandenburg Fördergrundsätze für Honorarmindeststandards für freischaffende Musikerinnen und Musiker in Projekten und Institutionen mit musikalischen Eigenproduktionen (siehe Pressemitteilung des Brandenburger Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur). Das Land stellt 2020 für diese bundesweit neue Regelung bis zu 100.000 Euro bereit.
„Das Land Brandenburg setzt mit den neuen Fördergrundsätzen einen echten Meilenstein für die Verbesserung der Honorarsituation freischaffender Musikerinnen und Musiker“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens. „Erstmalig in Deutschland wird für freischaffende Künstlerinnen und Künstler analog zum gesetzlichen Mindestlohn eine Honoraruntergrenze verbindlich eingeführt. Ich freue mich, dass die von der DOV gemeinsam mit Freischaffenden entwickelten Mindesthonorarsätze als Grundlage herangezogen wurden.“
Im Brandenburgischen Landtag gab es einen breiten, parteiübergreifenden Konsens über die Notwendigkeit dieses Schrittes. Die DOV dankt allen an diesem Verfahren Beteiligten. Mertens: „Wir haben jetzt eine sehr gute Grundlage, Honorarmindeststandards zukünftig auch in weiteren Bundesländern zu etablieren und damit noch mehr Musikerinnen und Musikern angemessenere Einkünfte zu verschaffen.“
AnhangPressemitteilung des Brandenburger Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Neue DOV-Infobroschüre für Freischaffende

16.12.2019 – In den vergangenen Jahren hat sich das Engagement der DOV für die steigende Zahl der freischaffenden Berufsmusikerinnen und -musiker zu einem wichtigen Schwerpunkt der Verbandsarbeit entwickelt. Wir haben Verbesserungen bei der Vergütung und der sozialen Absicherung durchgesetzt. Immer mehr Freischaffende werden deshalb Mitglied in der DOV. In einer neuen Broschüre informieren wir umfassend über Ausbildungswege, Berufsbild, individuelle und gesellschaftliche Herausforderungen sowie über das konkrete Engagement der DOV. Die Broschüre gibt es als Druck und online auf der DOV-Website unter https://uni-sono.org/publikationen (siehe auch rechte Seitenspalte).

Neuer DOV-Arbeitskreis Selbständige in Mitteldeutschland

20.11.2019 – In Leipzig hat das erste Treffen des Arbeitskreises der Selbständigen in Mitteldeutschland stattgefunden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten am 28. Oktober 2019 über aktuelle Entwicklungen, weitere Schritte in der freien Szene und die nächste Anpassung der Honorarmindeststandards. Das Treffen organisierten Prof. Birgit Schmieder, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Freie und Lehrbeauftragte, sowie Robin von Olshausen, der in der DOV-Geschäftsstelle Ansprechpartner für Freischaffende ist. Gemeinsam mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zogen sie ein positives Fazit. Das nächste Treffen wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 stattfinden. Weitere Teilnehmer sind jederzeit willkommen.

NRW: Förderung freier Profi-Ensembles

17.07.2019 – In Nordrhein-Westfalen werden in den kommenden drei Jahren insgesamt 22 freie Musikensembles vom Kulturministerium finanziell unterstützt. Damit erhalten die aus 67 Bewerbungen ausgewählten Ensembles eine gewisse Planungssicherheit. 2019 stehen insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung. Die Summe steigt nach Angaben des Ministeriums bis 2022 auf 2,15 Millionen Euro.

Bei der Vergabe achtete das Ministerium darauf, dass die Ensembles aus allen Landesteilen stammen und die gesamte musikalische Breite repräsentieren: alte und neue Musik, Kammermusik, Jazz und Elektronische Musik.

Zur Pressemitteilung des Ministeriums gehts hier.

Internationaler FIM-Kongress für freischaffende Musikerinnen und Musiker

27.05.2019 – Zum ersten Mal richtet die Musikergewerkschaft FIM eine internationale Konferenz aus, die sich ausschließlich mit der schwierigen Lage der freischaffenden Musikerinnen und Musiker befasst und Lösungsvorschläge aufzeigt. Am 27. und 28. Mai diskutieren in Kopenhagen über 100 Teilnehmende. Schwerpunktthemen sind Arbeits– und Honorarbedingungen, Versicherungsfragen, unterschiedliche nationale gesetzliche Rahmenbedingungen, Leistungsschutzrechte und öffentliche Fördermittel für die freie Musikszene.

2019_FIM-Konferenz Kopenhagen
28. Mai 2019: Delegation der DOV auf dem ersten FIM-Freelancer-Kongress in Kopenhagen

Die Internationale Musikergewerkschaft (Fédération Internationale des Musiciens, FIM) ist der weltweite Dachverband von rund 70 nationalen Musikergewerkschaften. Mitglied ist auch die DOV. In Kopenhagen ist sie vertreten durch den Vorsitzenden Jean-Marc Vogt, die Mitglieder des Gesamtvorstands Prof. Birgit Schmieder, Prof. Gottfried Engels und Frithjof Koch sowie durch Geschäftsführer Gerald Mertens.

Anhörung zur Vergütungslage der Freischaffenden in Berlin

DOVmagazin 01/19 – Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat sich in einer Anhörung des Kulturausschusses mit der Lage der freischaffenden Musiker und Vokalsolisten befasst. Dabei vertrat DOV-Mitglied Andreas Wenske die Position der DOV auf Basis der Mindesthonorarstandards. Die Anhörung fand im November 2018 statt. Eine wirklich fundierte Analyse blieb jedoch aus. Diskutiert wurde auch darüber, dass die DOV-Mindeststandards für die Bereiche Jazz und zeitgenössische Musik freier Ensembles so nicht anwendbar seien. Hier sind jetzt noch weitere DOV-Aktivitäten gegenüber Senat und Parlament erforderlich.

Landtag Brandenburg beschließt Mindestlohn für Musiker

14.12.2018 – Die DOV begrüßt den Beschluss des Landtags Brandenburg zum Mindestlohn für Musiker. Als erstes deutsches Landesparlament beschloss der Landtag in Potsdam am 13. Dezember, die Mindeststandards der DOV für die Honorierung freischaffender Musiker und Vokalsolisten verbindlich einzuführen.

„Diese Landtagsentscheidung zugunsten freischaffender Musiker und Sängerinnen hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens. „Wir freuen uns, dass am Ende der intensiven politischen Diskussion der letzten 18 Monate die vier Landtagsfraktionen von CDU, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam diesen Beschluss gefasst haben. Das ist ein bundesweit wichtiges Signal und ein großer Schritt in die richtige Richtung, um perspektivisch der Selbstausbeutung, Prekarisierung und Altersarmut von freischaffenden Musikern und Sängerinnen entgegenzuwirken.“

Die DOV-Mindeststandards legen für die Mitwirkung Freischaffender in Proben, Aufführungen und Musikprojekten konkrete Honorarsätze fest. Diese werden ab 2019 im Land Brandenburg eingeführt, gelten verbindlich ab 2020 für von Land geförderte Projekte und erfassen spätestens ab 2021 auch die vom Land institutionell geförderten Orchester. Die Honorarsätze werden jährlich an die allgemeine durchschnittliche Lohnentwicklung angepasst.

Die aktuellen DOV-Honorarmindeststandards für freie Orchesterprojekte finden Sie hier.
Die aktuellen DOV-Honorarmindeststandards für Vokalsolisten finden Sie hier.
Den fraktionsübergreifenden Antrag im Landtag Brandenburg können Sie hier herunterladen.

Neue VddKO-Zusatzversorgung: Absicherung im Alter für freischaffende Orchesteraushilfen

08.11.2018 – Freischaffende Musiker, die am Ende ihres Berufslebens eine gesetzliche Rente beziehen, sind immer stärker mit Altersarmut konfrontiert. Im Einzelfall sind sie sogar auf zusätzliche staatliche Unterstützung angewiesen. Eine eigene freiwillige Zusatzversorgung können nun Musikerinnen und Musiker aufbauen, die regelmäßig bei TVK-Orchestern aushelfen. Auf Antrag der DOV beschloss der Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VddKO) am 12.10.2018 eine entsprechende Satzungsänderung.

Der Aufbau der Zusatzversorgung ist ab 01.01.2019 möglich. Der monatliche Grundbeitrag liegt bei 12,50 Euro. Die DOV empfiehlt Antragsberechtigten, von dieser attraktiven Möglichkeit zur Altersabsicherung unbedingt Gebrauch zu machen.

Weitere Einzelheiten zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung finden Sie hier.

Nordrhein-Westfalen: Kulturministerin erhöht Förderungen für Freischaffende

13.09.2018 – Freie Ensembles und Spielstätten sollen mehr Geld erhalten. Für freie Ensembles seien bis 2020 rund 1,4 Millionen Euro vorgesehen. Spielstätten sollen insgesamt 140.000 Euro Unterstützung vom Land bekommen. Das teilte Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) am 10. September mit.

Vor einigen Monaten hatte sie bereits mehr Geld für die Kunst- und Kulturszene in Aussicht gestellt, um der vielfältigen Musikszene in NRW neuen Schub zu geben. Der gesamte Kultur-Etat wird deshalb im kommenden Jahr 20 Millionen Euro höher ausfallen.

An den Start geht auch eine neue Exzellenz-Initiative für Jazzmusikerinnen und -musiker. Dafür sind 120.000 Euro eingeplant. Die Karriere einzelner Musiker solle gefördert werden. Auch die Förderungen für Landesorchester und Landesjugend-Ensembles sollen Pfeiffer-Poensgen zufolge steigen.

Neue DOV-Arbeitsgruppe Freischaffende und Lehrbeauftragte

21.08.2018 – Die DOV hat seit der letzten Delegiertenversammlung im April eine neue Arbeitsgruppe für freischaffende Musiker und Lehrbeauftragte an Musikhochschulen. Ihr gehören folgende Mitglieder des Gesamtvorstands an: Prof. Gottfried Engels (Musikhochschule Köln), Judith Hilger (Vokalensemble des SWR, Stuttgart), Frithjof Koch (freischaffender Musiker, Hamburg), Prof. Birgit Schmieder (freischaffende Musikerin, Lehrbeauftragte an der UdK Berlin und der HfMT Hamburg), Steffen Schrank (Bochumer Sinfoniker) und Martin Majewski von der Geschäftsstelle. Zur Vorsitzenden wurde Birgit Schmieder gewählt. Es handelt sich um eine Arbeitsgruppe (AG) des DOV-Gesamtvorstands.

Die AG ist breit aufgestell. Sie wird sich in den kommenden drei Jahren für die Belange der Freien und Lehrbeauftragten einsetzen. Dazu gehört auch die weitere Etablierung der Mindeststandards und fairer Orchesteraushilfssätze. Gemeinsam mit der bklm wollen die AG-Mitglieder die Situation der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen verbessern.

Die AG wird sich mehrmals jährlich treffen. Zu den Sitzungen sollen je nach Thema und Region auch externe Einzelmitglieder eingeladen werden.

Regionaler Arbeitskreis der Freien Musiker Berlin/Brandenburg

21.08.2018 – Mit der Gründung eines Arbeitskreises hat vor mehr als acht Jahren in Berlin der intensive Einsatz der DOV für freischaffende Musiker begonnen. Damit wollten freie Musiker der ständigen Verschlechterung von Honoraren und Arbeitsbedingungen in der freien Szene begegnen.

Der Arbeitskreis trifft sich regelmäßig und hat sich mit Folgendem beschäftigt:

  • Erarbeitung von Mindeststandards
  • Anhebung der Orchesteraushilfssätze
  • Vernetzung der freien Musiker, auch innerhalb von Instrumentengruppen
  • Gespräche mit Politikern sowie Vertretern von Kirchen und Chorverbänden
  • Kontakt zu ähnlichen Interessengruppen
  • Probenraum zu günstigen Konditionen

Das Engagement des Arbeitskreises bildet die Keimzelle für den inzwischen bundesweiten Einsatz der DOV für die Freischaffenden, für den im April die AG Freie und Lehrbeauftragte des DOV-Gesamtvorstands gegründet wurde. Sie ist unbedingt auf die Unterstützung weiterer regionaler Arbeitskreise angewiesen.

DOV im Gespräch mit der Vorsitzenden des Kulturausschusses im Bundestag

DOVmagazin 05/18, S.6 – DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens hat am 4. Juli Katrin Budde (SPD), Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien, getroffen. Budde nutzte danach ziemlich geschickt die Gelegenheit, bei Facebook über den Inhalt des Gesprächs zu informieren und auch gleich noch für Musik zu werben. „Heute  hatte ich ein Gespräch mit Herrn Mertens, dem Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV)“, schrieb sie. „Die DOV kümmert sich um die Belange der Berufsmusikerinnen und -musiker. Neben Mindeststandards für Honorare sprechen wir über fehlende Musiklehrerinnen und Musiklehrer an den Schulen und die musikalische Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern. Musik verbindet, reißt Mauern ein und ist wichtig für Völkerverständigung und Integration.“

DOV bei Anhörung im Brandenburger Landtag

DOVmagazin 05/18, S.4 – Der Kulturausschuss des Brandenburger Landtags hat die DOV zu einer Anhörung zu Mindesthonoraren für Freischaffende eingeladen. Anlass ist ein fraktionsübergreifender Antrag zum Thema, der an den Ausschuss verwiesen wurde. Die Anhörung findet am 12. September statt. Die DOV engagiert sich auch in Brandenburg für Mindesthonorare.