Lehrbeauftragte
Im Vergleich mit der Lehrbeauftragtenquote an anderen Hochschulen ist die Zahl der Musik-Lehrbeauftragten an Hochschulen in Deutschland besonders hoch. 40 bis 60 Prozent des Unterrichts werden inzwischen von Lehrbeauftragten erteilt. Um ihre finanzielle und soziale Lage zu verbessern, kooperieren wir eng mit der Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen.
Hier erfahren Sie mehr über unser Engagement:
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Faire Vergütung für gute Arbeit
Die Honorierung von Lehraufträgen wurde in den vergangenen Jahrzehnten nur teilweise an die allgemeine Lohnentwicklung angeglichen. Deshalb verdienen hochqualifizierte Lehrbeauftragte inzwischen weniger als die Hälfte von festangestellten Dozenten. Das muss sich ändern. Deshalb fordert unisono die Anpassung der Honorare an die Bezüge vergleichbarer Festangestellter und eine Dynamisierung wie im öffentlichen Dienst. Wir führen intensive Gespräche mit Politikern in den Landtagen und den Verantwortlichen in den Ministerien.
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Unsere Forderungen an die Landesregierungen
- Dauerstellen für Daueraufgaben
Wenn Lehrbeauftragte dauerhaft Lehr- und Prüfungsaufgaben wahrnehmen, sollen anstelle von Lehraufträgen reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse eingerichtet werden. - Gleiches Geld für gleiche Arbeit
Die Vergütung von Lehraufträgen soll in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) berechnet und regelmäßig tariflich angepasst werden. - Soziale Absicherung
Lehrbeauftragte sind keine Mitarbeiter zweiter Klasse. Sie brauchen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungs- und Mutterschutz sowie Unfall- und Rentenversicherungen. - Wahl- und Mitbestimmungsrechte
Als Mitglieder der Hochschulen sollen Lehrbeauftragte das aktive und passive Wahlrecht für Hochschulgremien erhalten sowie Mitwirkungsmöglichkeiten in den Personalräten.
- Dauerstellen für Daueraufgaben
