Lehrbeauftragte
Im Vergleich mit der Lehrbeauftragtenquote an Universitäten ist die Zahl der Musik-Lehrbeauftragten an Musikhochschulen in Deutschland besonders hoch. Bis zu 60 Prozent des Unterrichts werden inzwischen von Lehrbeauftragten erteilt. Um ihre finanzielle und soziale Lage zu verbessern, steht unisono auf allen strukturellen Hochschul-Ebenen im ständigen Austausch mit
- Studierendenvertretungen an Hochschulen
- Lehrbeauftragtenvertretungen an Hochschulen
- Gleichstellungsbeauftragten und Missbrauchsbekämpfungsinitiativen an Hochschulen
- der Rektorenkonferenz der Musikhochschulen in Deutschland (RKM)
und engagiert sich durch persönliche Mitarbeit oder auch in Leitungsfunktion
- in Gremien des Deutschen Musikrats zum Thema #FaireLehre
- auf Fachtagungen der BKLM (Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen), mit der unisono seit 2010 eng kooperiert.
Ganz konkret: welche Honorarsätze empfiehlt unisono?
unisono schließt sich der Honorarempfehlung des Deutschen Musikrats an. Dieser hat Anfang 2024 eine Arbeitsgruppe („AG Faire Vergütung“) eingesetzt, die – unter maßgebender Beteiligung von unisono – im Oktober 2024 Honorarempfehlungen definiert hat.
Honorarempfehlungen des Deutschen Musikrats
Der Deutsche Musikrat empfiehlt
Honoraruntergrenzen von Musikpädagog:innen und Lehrbeauftragten:
- von 54€ für 45 Minuten
- von 72€ für 60 Minuten
Angemessen wären Honorare in folgender Höhe:
- 65€ für 45 Minuten
- 87€ für 60 Minuten
Hier erfahren Sie mehr über unser Engagement:
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Faire Vergütung für gute Arbeit
Die Honorierung von Lehraufträgen wurde in den vergangenen Jahrzehnten nur teilweise an die allgemeine Lohnentwicklung angeglichen. Deshalb verdienen hochqualifizierte Lehrbeauftragte inzwischen weniger als die Hälfte von festangestellten Dozenten. Das muss sich ändern. Deshalb fordert unisono die Anpassung der Honorare an die Bezüge vergleichbarer Festangestellter und eine Dynamisierung wie im öffentlichen Dienst. Wir führen intensive Gespräche mit Politikern in den Landtagen und den Verantwortlichen in den Ministerien.
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Unsere Forderungen an die Landesregierungen
- Dauerstellen für Daueraufgaben
Wenn Lehrbeauftragte dauerhaft Lehr- und Prüfungsaufgaben wahrnehmen, sollen anstelle von Lehraufträgen reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse eingerichtet werden. - Gleiches Geld für gleiche Arbeit
Die Vergütung von Lehraufträgen soll in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) berechnet und regelmäßig tariflich angepasst werden. - Soziale Absicherung
Lehrbeauftragte sind keine Mitarbeiter zweiter Klasse. Sie brauchen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungs- und Mutterschutz sowie Unfall- und Rentenversicherungen. - Wahl- und Mitbestimmungsrechte
Als Mitglieder der Hochschulen sollen Lehrbeauftragte das aktive und passive Wahlrecht für Hochschulgremien erhalten sowie Mitwirkungsmöglichkeiten in den Personalräten.
- Dauerstellen für Daueraufgaben