Aufwendungsersatz für TVK-Orchester steigt deutlich

14.12.2021

Kleider-, Rohr-, Blatt- und Saitengeld wird zum 1. Januar erhöht

Im Hinblick auf eine anziehende Inflation und teilweise substantielle Preissteigerungen bei Instrumenten, aber auch bei Rohren, Blättern und Saiten hat die DOV mit dem Deutschen Bühnenverein eine deutliche Anpassung des Aufwendungsersatzes vereinbart. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 werden die Instrumentengelder, die Rohr-, Blatt- und Saitengelder sowie das Kleidergeld um Prozentsätze zwischen 10,7 bis 19 Prozent angehoben. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2017. Die neuen Tarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2025.