Auswärtiges Amt übergibt UNESCO in Paris den Antrag zur Nominierung der deutschen Theater- und Orchesterlandschaft als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit
Auf dem Weg zur internationalen Anerkennung der deutschen Theater- und Orchesterlandschaft als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit ist ein weiteres wichtiges Zwischenziel erreicht: Das Auswärtige Amt übergab den Antrag offiziell der UNESCO. „Der deutsche Vorschlag der Theater- und Orchesterlandschaft für die UNESCO-Liste steht beispielhaft für modernes Immaterielles Kulturerbe“, sagt Staatsministerin Michelle Müntefering (SPD). „Die Nominierung zeigt, dass Theater und Orchester wichtige Räume der freien Meinungsäußerung, der öffentlichen Debatte und kritischen Reflexion sind.“ Sie förderten auch interkulturelle Begegnungen und Kommunikation jenseits des politischen Diskurses und damit das Verständnis füreinander.
Die Theater- und Orchesterlandschaft in Deutschland wird durch rund 140 Staats- und Stadttheater sowie Landesbühnen und 129 Opern-, Symphonie-, Rundfunk- oder Kammerorchester sowie Kammerphilharmonien geprägt. Dazu kommen rund 220 private Theater, 100 Theater- und Symphonieorchester ohne feste Spielstätten, 2.200 freie Spielstätten, Gruppen und Ensembles und rund 2.500 Amateurtheaterbühnen, die zur Lebendigkeit der Szene einen bedeutenden Beitrag leisten.
Damit hat Deutschland die reichste Orchester- und Theaterlandschaft der Welt. Etwa die Hälfte aller Opernhäuser steht hier. „Die Dichte der Theater- und Orchesterlandschaft und die kulturelle Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Fragen führt im Amateur- wie auch im Profibereich zu täglich gelebter Transkulturalität“, sagt Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrats und Präsident des Deutschen Kulturrats. „In Zeiten auseinanderdriftender Gesellschaften und der zunehmenden Abschottung in digitalen Echokammern hat dies einen unschätzbaren Wert für das Zusammenleben in Vielfalt.“
2014 wurde die Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Dieser Eintrag ist Voraussetzung für eine UNESCO-Nominierung. Der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe wird 2019 endgültig über den Antrag entscheiden. Er setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zum Immateriellen Kulturerbe zusammen.
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. 177 Staaten sind dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten.