DOV-Stellungnahme zur Durchführung von freien Musikprojekten
24.11.2021

Dabei sollten jedoch beachtet werden:
- Exekutive und legislative Anordnungen zur Untersagung bzw. Beschränkung von Veranstaltungen
- Die Gewährleistung eines effektiven Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts (möglichst 2G+, Auftritt und Abtritt mit Mundnasenschutz)
- Vorvertragliche Regelungen zu Ausfallhonoraren (vgl. DOV-Mustervereinbarung: https://uni-sono.org/freie/mustervertraege)
- Abstandswahrung zu Musiker*innen, die nicht mit Mundnasenschutz auftreten können (insb. Chormitglieder)
Wir bitten um Verständnis, dass diese Stellungnahme nur den gegenwärtigen Stand (Ende November 2021) der Pandemie-Ausbreitung berücksichtigen kann. Je nach Zuspitzung der Fallzahlen und Intensivbettenbelegung sowie den örtlichen Gegebenheiten (insb. Größe und Lüftungsmöglichkeiten der Konzertorte) ist nach den Umständen des Einzelfalls eine spezifische örtliche Bewertung durch die Veranstalter vorzunehmen. Den Ensemble- vertretungen wird geraten, sich die Bewertung der örtlichen Verhältnisse der Veranstalter vorlegen zu lassen.