Entwarnung bei Fernambuk-Streicherbögen

20.12.2022

Artenschutz-Konferenz verwirft angedachte Registrierungspflicht

Die befürchteten gravierenden Registrierungspflichten für Fernambukholz sind vorerst vom Tisch. Damit bleiben Transport, Handel und Herstellung vieler Instrumentenbögen weiterhin möglich. Lediglich für die erstmalige Ausfuhr aus Brasilien muss Fernambukholz eine Genehmigung vorliegen. Diesen Beschluss fassten die Delegierten der CITES-Vertragsstaatenkonferenz am 25. November. Formal bleibt Fernambukholz im Appendix II des Artenschutzabkommens. Dafür hatte sich unisono im Vorfeld des Treffens gemeinsam mit zahlreichen nationalen und internationalen Verbänden stark gemacht.

Die internationale CITES-Vertragsstaatenkonferenz fand vom 14. bis 25. November in Panama statt. Beraten wurde unter anderem, ob Fernambuk ohne Ausnahmeregeln in den Anhang I des CITES-Abkommens hochgestuft werden soll. Dies hätte u.a. dramatische Konsequenzen für grenzüberschreitende Reisen von Orchestern und Musiker:innen mit Streichinstrumenten und ihren Fernambukbögen gehabt.

Die Entscheidung ist für das internationale Musikleben ebenso bedeutsam wie für das in Deutschland verwurzelte Traditionshandwerk des Bogenbaus. Sie ermöglicht ein weiterhin relativ barrierefreies Reisen und Handeln mit Fernambuk-Bögen. Weiter beschäftigen werden unisono die Diskussionen um einen verbesserten Artenschutz sowie einen Instrumentenpass, der internationale Reisen mit Instrumenten und Bögen für Musiker:innen einfacher machen soll.