Erstes Bundesland etabliert DOV-Honorarmindeststandards
Ab sofort gelten im Land Brandenburg Fördergrundsätze für Honorarmindeststandards für freischaffende Musikerinnen und Musiker in Projekten und Institutionen mit musikalischen Eigenproduktionen (siehe Pressemitteilung des Brandenburger Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur). Das Land stellt 2020 für diese bundesweit neue Regelung bis zu 100.000 Euro bereit.
„Das Land Brandenburg setzt mit den neuen Fördergrundsätzen einen echten Meilenstein für die Verbesserung der Honorarsituation freischaffender Musikerinnen und Musiker“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens. „Erstmalig in Deutschland wird für freischaffende Künstlerinnen und Künstler analog zum gesetzlichen Mindestlohn eine Honoraruntergrenze verbindlich eingeführt. Ich freue mich, dass die von der DOV gemeinsam mit Freischaffenden entwickelten Mindesthonorarsätze als Grundlage herangezogen wurden.“
Erfolg hat für die DOV Pilotcharakter
Im Brandenburgischen Landtag gab es einen breiten, parteiübergreifenden Konsens über die Notwendigkeit dieses Schrittes. Die DOV dankt allen an diesem Verfahren Beteiligten. Mertens: „Wir haben jetzt eine sehr gute Grundlage, Honorarmindeststandards zukünftig auch in weiteren Bundesländern zu etablieren und damit noch mehr Musikerinnen und Musikern angemessenere Einkünfte zu verschaffen.“