Exklusiv für DOV-Mitglieder

29.11.2018

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer seinen Beruf aus Krankheitsgründen nicht mehr ausüben kann, ist oft existenziell bedroht. Eine gesetzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit existiert für nach 1961 Geborene faktisch nicht mehr. Gerade Orchestermusikerinnen und -musiker sind vielen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt. Deshalb haben sie ein erhöhtes Risiko berufsunfähig zu werden.

Seit Oktober 2018 können DOV-Mitglieder in Festanstellung zu besonders günstigen Konditionen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die gegenüber anderen Anbietern eine Beitragsersparnis von 50 Prozent oder mehr ermöglicht. Bei Freiberuflern erfolgt eine Einzelfallprüfung.

Ein Auszug aus den Leistungen:

  • Sofortschutz ab dem ersten Beitrag
  • Volle Leistung bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit
  • Abschluss eines weltweiten Versicherungsschutzes bis zum maximalen Alter von 63 Jahren
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Maßgeblich für die Berufsunfähigkeit ist der zuletzt ausgeübte Beruf und nicht, ob eine andere Tätigkeit ausgeübt werden könnte
  • Ausgezeichnete Leistungsquote
  • Leistungen wegen Krankheit bei ununterbrochener Krankschreibung von mindestens sechs Monaten
  • Telefonische Kontaktaufnahme innerhalb von 48 Stunden
  • Persönliche Ansprechpartner
  • Beratung über Möglichkeiten zur medizinischen Rehabilitation und beruflichen Reintegration