Konzertreisen nach Großbritannien

30.12.2020

Der Brexit stellt auch Musikerinnen und Musiker vor neue Herausforderungen. Gerade Freischaffende sind von den neuen Regelungen betroffen. Die DOV informiert.

Stand: 30.12.2020

Ein Jahr nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU endet zum 31.12.2020 mit der Übergangszeit auch die bis dahin durch EU-Verträge gesicherte Bewegungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit. Musikerinnen und Musiker, die beruflich zu Konzerten ab dem 01.01.2021 nach England, Schottland, Wales oder Nordirland reisen, sollten sich über folgende Änderungen bewusst sein:

  • Für einmalige Konzertengagements kann eine einmalige Genehmigung direkt an der britischen Grenze beantragt werden. Dieses sog. Paid Permitted Engagement Visa erlaubt einen Aufenthalt für bis zu 30 Tage. Sie sollten dafür folgenden Unterlagen vorweisen können:
    • ein Einladungsschreiben der Veranstalterin oder des Veranstalters,
    • einen Nachweis, dass Sie Berufsmusikerin oder -musiker sind (Lebenslauf, Presseberichte, etc.) sowie
    • einen Nachweis, dass Sie über ausreichend finanzielle Mittel für die Dauer Ihres Aufenthaltes verfügen.

         Weitere Informationen erhalten Sie hier.       

  • Für Konzertreisen von bis zu drei Monaten empfehlen wir die Beantragung eines Tier 5 Creative & Sporting Concession Visa. Dazu sind an der Grenze neben den drei oben genannten Nachweisen ebenfalls ein Certificate of Sponsorship des Veranstalters vorzuzeigen. Dieses muss die Veranstalterin oder der Veranstalter im Voraus beantragen, worauf Sie sicherheitshalber hinweisen sollten. Dieses Visum kann auch für zwölf Monate beantragt werden und dann jährlich erneuert werden. In diesem Fall kommen jedoch Kosten in Höhe von derzeit 244 Pfund sowie ein Aufschlag in Höhe von 624 Pfund für die britische Krankenversicherung auf Sie zu. Der Haken eines Tier 5 Visa ist, dass maximal alle 14 Tage ein Konzert durchgeführt werden muss. Achtung: Ein solches Visum kann nicht an den elektronischen Einlässen (e-gates) ausgestellt werden.

         Weitere Informationen erhalten Sie hier. 

  • Manche Musikfestivals gehören zu den sog. Permit Free Festivals, für die keine Reiseerlaubnis erforderlich ist. Informieren Sie sich dazu bei der jeweiligen Veranstalterin oder dem Veranstalter.
  • EU-Bürgerinnen und -Bürger, die bis Ende 2020 bereits einen Wohnsitz in Großbritannien innehaben, können dort einen Antrag auf ein EU Settlement Scheme stellen, um dauerhaft eine Wohnungs-, Arbeits- und Studienerlaubnis zu erhalten. Die Durchführung dieses Verfahrens ist kostenlos und daher den Betroffenen zu empfehlen. Ab 2021 erfordert dieses Verfahren eine vorherige Beantragung eines Visums mit zusätzlichen Kriterien.

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  • Beachten Sie außerdem sonstige Vorschriften für das Reisen mit Musikinstrumenten, insbesondere das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). Informieren Sie sich dabei, ob der von Ihnen gewählte Zugang zum Vereinigten Königreich diesbezügliche Kontrollen ermöglicht. Dies ist laut unseren Informationen zum Beispiel für den Eurostar derzeit nicht der Fall.

Bei Problemen hilft gern die DOV-Rechtsabteilung.