Kurzarbeit im TVK läuft zum 31. Juli aus
Nach intensiven Vorberatungen mit den beiden anderen Künstlergewerkschaften GDBA und VdO hat die DOV am 9. Juni 2021 auf Wunsch des Deutschen Bühnenvereins über eine Verlängerung der Kurzarbeitsregelungen im TVK-Bereich über den 31. Juli 2021 hinaus ein Tarifgespräch geführt. In großer Geschlossenheit haben die drei Künstlergewerkschaften eine Verlängerung der Regelungen abgelehnt und entsprechen damit im Bereich der Orchester einem ganz überwiegend in den vergangenen Wochen geäußerten Wunsch aus der DOV-Mitgliedschaft.
Dem Deutschen Bühnenverein blieb in dieser Situation nichts anderes übrig als diese ablehnende Haltung zu akzeptieren. Der zuletzt abgeschlossene zweite Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich des TVK (TV COVID-19 – TVK) vom 10. Dezember 2020 wird damit ohne Nachwirkung zum 31. Juli 2021 auslaufen. Eine Ausnahme gilt für die drei Orchester der Stiftung Oper in Berlin und das Konzerthausorchester Berlin; hier wurde die Möglichkeit zur Einführung von Kurzarbeit bereits in früheren Tarifvereinbarungen bis zum 31. Dezember 2021 zugelassen.
Es kann möglich sein, dass einzelne Arbeitgeber in Theater- und Orchesterbetrieben, die nicht in öffentlicher, sondern in private Rechtsform betrieben werden, versuchen werden, mit den Betriebsräten Betriebsvereinbarungen über die Neuvereinbarung oder die Fortführung von Kurzarbeit auch in der neuen Spielzeit zu erzielen. In diesem Fall empfehlen wir dringend die Kontaktaufnahme mit den jeweils im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und ihren Hauptgeschäftsstellen.