Musik-Lehrbeauftragte in Baden-Württemberg: Schluss mit der Willkür

Im Vorfeld der Landtagswahlen in Baden-Württemberg hat die DOV von den zuständigen Politikerinnen und Politikern abermals nachhaltige Verbesserungen für die Lehrbeauftragten an Musikhochschulen gefordert. Der Lehrauftrag muss grundlegend reformiert werden. Er soll in ein Beschäftigungsverhältnis überführt werden, das den Maßstäben des Arbeitsrechts gerecht wird. Bis das erreicht ist, müssen in einem Zwischenschritt die Honorare auf ein auskömmliches Niveau steigen.
Musik-Lehrbeauftragte bekommen keinen Arbeitsvertrag. Sie haben einen Lehrauftrag. Der ist in der Regel auf ein Semester befristet. Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. Gezahlt wird schlecht, im Durchschnitt 12.500 Euro pro Jahr. Für viele ist das die einzige Einnahmequelle. Damit ist eine verlässliche Familien- und Lebensplanung nicht möglich. Und Altersarmut ist programmiert.
Musik-Lehrbeauftragte sind besonders betroffen, weil sie dem gesetzlichen Auftrag folgend die Lehre an den Musikhochschulen nicht nur ergänzen, sondern auch sicherstellen. Hochschulen und ihre Rechtsträger stehen also in besonderer Verantwortung.
Das Personalleitbild des Lehrbeauftragten im Hochschulbereich geht davon aus, dass der Lehrauftrag nicht dazu bestimmt ist, das Familieneinkommen zu sichern. Es setzt einen finanziell auskömmlichen Hauptjob voraus. Das war mal so. Heutzutage geht das an der Realität vorbei. Wer gesetzlich verpflichtet ist, die Lehre sicherzustellen, verdient entsprechende berufliche Anerkennung und Wertschätzung.
Die festen Stellen an Musikhochschulen, selbst wenn sie zukünftig vermehrt geschaffen werden sollten, lösen das Problem nur zum Teil, denn ihre Anzahl wird nie ausreichen.
Deshalb muss an den Rahmenbedingungen für den Einsatz von Lehrbeauftragten angeknüpft werden! Der Lehrauftrag als öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis ist nicht mehr zeitgemäß und muss grundlegend reformiert werden.
- Idealerweise wird der Lehrauftrag in ein Beschäftigungsverhältnis überführt, das an den Maßstäben des Arbeitsrechts gemessen wird.
- Bis das erreicht ist, bedarf es auskömmlicher Honorare, weniger Befristungen und eines passenden Altersvorsorgesystems. Die gesetzlich verankerte Hochschulautonomie lässt das zu. Die Verantwortlichen müssen es nur wollen.
Den DOV-Flyer können Sie hier runterladen.