Neues Kunsthochschulgesetz in NRW könnte viele Lehrbeauftragte schlechter stellen

14.04.2021

Feste Stellen geplant – Vergütung noch unklar – alle ohne Festjob verlieren Recht auf Mitbestimmung

Der Landtag in NRW hat ein Gesetz beschlossen, das die Lage von hunderten Lehrbeauftragten an den Kunsthochschulen des Landes verschlechtern könnte. Für einige soll es zwar mehr soziale Sicherheit durch feste Stellen geben, aber auch für diese bleibt die Höhe der Vergütung bislang unklar. Das Gesetz wurde Anfang April mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren beschlossen.

In NRW sind die Lehrbeauftragten seit 1994 offiziell Mitglieder der Hochschulen, also in den Gremien vertreten, und dürfen mitbestimmen. Nach der Umsetzung des neuen Gesetzes sind sie nur noch Angehörige der Hochschule und verlieren ihre Mitbestimmungsrechte. Statt demokratisch gewählte Vertreterinnen und Vertreter zu haben, werden ihre Repräsentanten von der Hochschulleitung nur noch ernannt. Das ist ein echter Rückschritt.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft will die Situation der Lehrbeauftragten nach eigenen Aussagen verbessern. In den nächsten Jahren sollen neue feste Stellen geschaffen werden. 2021 bewilligte das Land Mittel für 23,5 neue Stellen, bis 2026 sind rund 80 geplant.

Die neuen Stellen sollen vor allem in den Kernfächern entstehen: Korrepetition (Klavierbegleitung an Opernhäusern), Musiktheorie, Klavier und Gesang als Nebenfach. Alle anderen Aufgaben blieben bei Lehrbeauftragten, die dann wesentlich schlechter gestellt sein könnten. Im Kern sollte es eigentlich darum gehen, für Daueraufgaben auch Dauerstellen zu schaffen. Dafür wären schätzungsweise bis zu 150 Stellen nötig. Bislang übernehmen Lehrbeauftragte an den Musikhochschulen mehr als 50 Prozent der Lehre. Nach der Umsetzung der Reform soll der Anteil auf 30 Prozent sinken.