Orchesteraushilfen müssen sozialversicherungsfrei beschäftigt werden
Freischaffende Orchesteraushilfen sind in ihrer beruflichen Existenz bedroht. Nachdem die Sozialversicherungsträger seit Anfang 2023 Auftraggeber pauschal auffordern, Orchesteraushilfen sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, wenn ihre Engagements länger als drei Tage laufen, oder sie insgesamt länger als 70 Tage im Jahr beschäftigt werden, werden diese nach über 70 Tagen überhaupt nicht mehr beschäftigt. Auch festangestellten Aushilfen droht, lediglich in Steuerklasse 6 beschäftigt zu werden, was angesichts der allgemein zu niedrigen Aushilfshonoraren eine Beschäftigung finanziell unattraktiv werden lässt.
unisono setzt sich dafür ein, dass Orchesteraushilfen sozialversicherungsfrei beschäftigt werden müssen. Wir haben eine Arbeitsgruppe im Beirat der Künstlersozialversicherung gegründet und sind im Gespräch mit dem Bundesminister für Arbeit Hubertus Heil. Es ist nun die Aufgabe der Politik, schnell zu handeln, denn die deutsche Orchesterlandschaft kann ohne Aushilfen nicht überleben.