Petition Kultur ins Grundgesetz
Engagierte Kulturfreundinnen und -freunde haben die Petition Kultur ins Grundgesetz gestartet. Bis zum 13. Juni kann sie gezeichnet werden. Wenn die Initiatoren und Initiatorinnen das Ziel von 50.000 Unterschriften erreichen, erhalten sie Gelegenheit, ihr Anliegen dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags vorzutragen. Es fehlen noch ca. 20.000 Unterschriften. Die DOV fordert ihre Mitglieder auf, die Petition zu unterstützen.
Der Deutsche Kulturrat fordert seit langem die Aufnahme des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz. Art. 20 GG soll um einen Abschnitt b ergänzt werden mit dem Wortlaut: „Der Staat schützt und fördert die Kultur.“ Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Kulturrats, unterstützt die Initiative ebenfalls: „Ein Staatsziel Kultur gehört ins Grundgesetz, weil dadurch das Ziel definiert wird, das ein Staat in der konkreten Umsetzung durch Gesetze, Verordnungen und Förderungen erreichen will. Das ist gerade kein Placebo, sondern Politik.“
Die Petition kann hier gezeichnet werden.