Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!
Im Positionspapier »Bildung umfassend fördern statt verteuern und bürokratisieren« fordern die Verbände: „Die Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG im Jahressteuergesetz 2024 muss unbedingt überarbeitet werden, damit etwa berufliche Weiterbildung, musikalische Bildung, künstlerischer Tanzunterricht, kulturelle Bildung sowie die Entwicklung kommunikativer Kompetenzen für Bürger/innen weiterhin erschwinglich bleiben.“
Der aktuelle Entwurf des Jahressteuergesetz 2024 sieht vor, dass ab 2025 den Finanzämtern die Entscheidung obliegt, ob es sich bei Musikunterricht um eine Bildungsleistung oder eine Freizeitbeschäftigung (diese wäre umsatzsteuerpflichtig) handelt. Damit würde neben weiterer Bürokratie auch die Gefahr bestehen, dass sich dort, wo Umsatzsteuer erhoben wird, Musikunterrichtangebote verteuern müssten.
Seit dem 27. Juli gibt es daher eine an die Bundesregierung gerichtete Petition, die den Erhalt der Umsatzsteuerfreiheit für qualifiziertem Musikunterricht fordert. unisono bittet alle Mitglieder und Unterstützerinnen von Kultur um Ihre Unterschrift.
Berlin, 21. August 2024