Zusätzliche Altersversorgung für Mitglieder freier Ensembles
Ab 1. Januar 2020 können auch die Mitglieder freier Ensembles bei der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) einen Anspruch auf zusätzliche Altersversorgung erwerben. Eine entsprechende Satzungsänderung beschloss der Verwaltungsrat am 14. Oktober 2019 mit den Stimmen der DOV-Vertreter (siehe auch Seite 5). Die DOV engagiert sich seit langem für die Verbesserung der finanziellen und sozialen Lage von Freischaffenden. Im Zentrum stehen Kampagnen für eine faire und auskömmliche Vergütung. Dabei empfiehlt die DOV Mindeststandards für Honorare und hilft bei der Durchsetzung. Seit Anfang 2019 können freischaffende Musiker, die regelmäßig bei TVK-Orchestern aushelfen, bereits eine freiwillige Zusatzversorgung bei der BVK aufbauen. Wenn sie DOVMitglieder sind, ist auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu besonders günstigen Konditionen möglich. Dabei erfolgt eine Einzelfallprüfung.