#PayMusiciansFairly

27.03.2024

Vom 6. bis zum 19. Mai ruft unisono zu den Fair Pay Wochen auf!

In diesem Zeitraum sollen keine neuen Aushilfsengagements angenommen werden, bei denen die Honorierung unter den vorgegebenen aktuellen Mindestsätzen liegt. Den Fair Pay Wochen Flyer zur weiteren Verbreitung können Sie hier downloaden:

Wieso Fair Pay Wochen?

Jedes professionelle Orchester, jeder Profichor ist bei seiner Arbeit auf Aushilfskräfte angewiesen. Häufig benötigt die Besetzung eines großen Musikwerkes eine größere Zahl von Mitwirkenden, als im Ensemble selbst vorhanden. Oder jemand fällt erkrankt aus und muss kurzfristig ersetzt werden. Oder es müssen musikalische Spezialaufgaben, z.B. auf ungewöhnlichen Instrumenten, bewältigt werden, für die man externe Kräfte benötigt. Aushilfen werden projektweise in Klangkörper integriert; sie müssen sich künstlerisch und musikalisch perfekt einfügen. Aushilfen müssen sich für den Einsatz in Proben und Aufführungen individuell vorbereiten. Auch hierfür müssen sie angemessen honoriert werden.

Tariflöhne in Berufsensembles sind in den vergangenen zwanzig Jahren um ca. 40 Prozent gestiegen. Demgegenüber sind die daraus abgeleiteten Honorare von Aushilfen in professionellen Orchestern und Chören vielerorts stagniert. Insbesondere bei freischaffenden Aushilfen und Studierenden wurde von Arbeitgebern die Marktmacht ausgenutzt und Honorar-Dumping betrieben.

Mit der bundesweiten Aushilfenampel stellt unisono seit Januar 2024 Transparenz her. Die Träger professioneller Orchester und Chöre sind seit dem verstärkt aufgefordert, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und Aushilfen fair zu vergüten. Um diesem Anliegen eine noch breitere Aufmerksamkeit zu verschaffen, ruft unisono zwischen dem 6. bis 19. Mai 2024 in ganz Deutschland „Fair Pay Wochen“ aus. Arbeitgeber, aber auch alle Musikerinnen und Musiker, sollen damit weiter für das Thema sensibilisiert werden. Sie sollen für diesen Zeitraum jedenfalls von neuen Aushilfsengagements absehen, bei denen die Honorierung unter den vorgegebenen aktuellen Mindestsätzen liegt.

  • 1. Was ist eine Aushilfe?

    Eine Aushilfe ist eine freischaffende oder in einem professionellen Orchester oder Chor angestellte Person, die für die Dauer eines Projektes („Verstärkungsaushilfe“) oder für den Zeitraum eines krankheitsbedingten Ausfalls („Einspringer“) von einem (anderen) Orchester und Chor engagiert wird. Bei Aufführungen von Werken mit größerer Besetzung, Krankheitsausfällen von festangestellten Musikerinnen und Musikern, etc. besteht ein regelmäßiger Bedarf an Aushilfen.

  • 2. Was erhalten Aushilfen für Honorare?

    Aushilfen sind mangels Arbeitnehmereigenschaft bislang nicht tarifgebunden. Ihre Honorare unterliegen also keinen verbindlichen Festlegungen wie z.B. in Tarifverträgen, sondern werden in der Regel frei verhandelt. Die Honorare haben an vielen Standorten in Deutschland in den letzten 20 Jahren stagniert, während die Inflation in dieser Zeit ungefähr 50 % betrug. Es ist deshalb derzeit nicht mehr möglich, als freischaffende Orchester- oder Choraushilfe nur hieraus ein auskömmliches Einkommen zu bestreiten.

  • 3. Warum Honorarmindeststandards?

    Spätestens seit der Corona-Pandemie äußern die Kulturstaatsministerin (BKM) und die Kulturminister und -senatoren der Länder übereinstimmend, dass vor allem freischaffende Musikerinnen und Musiker von ihrer Tätigkeit existieren können sollen. Dieses politische Bekenntnis wurde von unisono dahingehend aufgegriffen, für den Bereich öffentlich geförderter professioneller Musik-, Orchester- und Ensembleprojekte Honorarmindeststandards zu etablieren. 

    Diese wurden von bereits bestehenden und von der öffentlichen Hand seit Jahrzehnten angewandten Tarifstrukturen für Berufsorchester abgeleitet, namentlich aus dem „Tarifvertrag für die Musiker in Konzert- und Theaterorchestern vom 1. Oktober 2019“ (TVK). Dabei wurde auf eine durchschnittliche Vergütung eines Orchestermitglieds in einem TVK-B-Orchester (TVöD) abgestellt, welches üblicherweise in einem mittelgroßen Stadttheater tätig ist.

    In Ausschreibungen der BKM dienten die unisono-Honorarmindeststandards der Prüfungsgrundlage von Projektanträgen für eine auskömmliche Honorierung. Da die BKM regelmäßig durch den Bundesrechnungshof geprüft wird, und insoweit keine Beanstandungen bekannt geworden sind, wird davon ausgegangen, dass die unisono-Honorarmindeststandards dem Grunde nach transparent ermittelt und in der Sache selbst angemessen sind.

  • 4. Warum eine Aushilfenampel?

    Dieses übergreifendende politische Bekenntnis zur fairen Vergütung freischaffender Musikerinnen und Musiker gilt gleichermaßen für Aushilfskräfte in Berufsorchestern und Berufschören anzuwenden. Daher hat unisono eine „Aushilfenampel“ veröffentlicht. Mit ihr werden die an Orchesteraushilfen gezahlten Honorare, für die es bislang keine tarifvertraglichen Vorschriften gibt, transparent gemacht. Die tatsächlich an Aushilfskräfte gezahlten Honorare werden wie bei einer Ampel mit grün, gelb oder rot gekennzeichnet. Eine grüne Kennzeichnung bedeutet, dass das Honorar den aktuellen unisono-Empfehlungen entspricht. Eine rote Kennzeichnung bedeutet, dass das Honorar weit unterhalb der Empfehlungen liegt. Eine gelbe Kennzeichnung bedeutet, dass das Honorar noch nicht ganz den Empfehlungen entspricht.

  • 5. Wie geht es weiter?

    Die Debatte über auskömmliche Honorare in professionellen Ensembles muss weitergeführt werden. Es ist inakzeptabel, dass die öffentliche Hand unangemessen niedrige Honorare bezahlt und darüber geschwiegen wird. Wir fordern die Träger der Tariforchester- und -chöre auf, ihren Ensembles Aushilfenetats in einer Höhe zur Verfügung zu stellen, die eine Bezahlung auskömmlicher Honorare gewährleistet. Für dieses Ziel wird sich unisono als Gewerkschaft und Berufsverband der professionellen Musikerinnen und Musiker in Deutschland auch weiterhin einsetzen.