Bessere Absicherung von Freischaffenden in der Künstlersozialkasse

Berlin – Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Künstlerinnen und Künstler während der Pandemie mehr Geld mit nicht-künstlerischer Tätigkeit verdienen können und dabei ihren Versicherungsschutz in der Künstlersozialkasse behalten. Bis Ende 2021 steigt danach die Verdienstgrenze für selbstständige, nicht künstlerische Arbeit auf 1.300 Euro pro Monat bzw. 15.600 Euro im Jahr. Bis zu diesem Betrag bleibt der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz für Kulturschaffende über die Künstlersozialkasse bestehen. Normalerweise beträgt die Verdienstgrenze nur 450 Euro pro Monat.
„Mehr Sicherheit und Flexibilität in dieser Krise, das hilft vielen freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern. Musiker zum Beispiel konnten kaum auftreten und erzielten auch fast kein Einkommen. Nun können sie sich mit anderen vorübergehenden Tätigkeiten besser über Wasser halten“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung. „Wir hoffen, dass der Bundestag diese Regelung auch noch für 2022 beschließt, denn der Kulturbereich wird noch lange brauchen, bis er die Krise überwunden hat.“