DOV begrüßt Urteil im Augsburger Trompetenstreit

26.10.2018

Bundesgerichtshof schafft angemessenen Rahmen für häusliches Musizieren

Berlin – Die Deutsche Orchestervereinigung begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs zum häuslichen Musizieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) veröffentlichte heute das Urteil im Rechtsstreit zum Trompetenspiel in einem Augsburger Reihenhaus (AZ: V ZR 143/17). „Dieses Urteil ist im Grundsatz angemessen. Es schafft Rechtssicherheit für alle Berufs- und Hobbymusiker“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung.

Das tägliche Musizieren in dem betroffenen Haus soll laut Bundesgerichtshof werktags drei Stunden nicht überschreiten. An Sonn- und Feiertagen solle die Zeitspanne entsprechend geringer ausfallen. „Drei Stunden sind ein vernünftiger Rahmen. Damit bietet diese Regelung auch Berufsmusikerinnen und -musikern eine gewisse zeitliche Flexibilität zur Vorbereitung ihrer Auftritte“, sagt Mertens. „Spannend wird, wie das Landgericht Augsburg die Zeiten zum häuslichen Unterricht festlegen wird.“ Der BGH verwies in dieser Sache an das Landgericht zurück, um die Zeiten für Musikunterricht noch abschließend festzulegen.