Infektionsschutzgesetz: DOV begrüßt eigenständige Würdigung des Kulturbereichs

19.11.2020

Kunstausübung muss bei erneutem Lockdown differenzierter behandelt werden

Berlin – Der Bundestag hat in der gestern verabschiedeten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes die Forderungen der Deutschen Orchestervereinigung und des Deutschen Kulturrats zur eigenständigen Regelung des Kulturbereichs übernommen. „Die ursprünglich geplante Einordnung der Kultur zwischen Freizeitgestaltung und Bordellbesuchen war absolut inakzeptabel“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). „Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber kurzfristig doch noch im Sinne der Kultur reagiert hat.“ Neu aufgenommen in das Gesetz ist auch eine differenzierte Betrachtung der Grundrechte-Einschränkungen im Kulturbereich, insbesondere bei der Bewertung der Kunstfreiheit.

In den vergangenen Tagen unternahmen DOV und Kulturrat zahlreiche Vorstöße in die Bundespolitik. Ziele waren die eigenständige Betrachtung des Kulturbereichs und eine differenzierte Erläuterung möglicher Grundrechtseingriffe. Durch Gespräche und Schreiben an die Fraktionsspitzen von CDU und SPD, an die kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher, einzelne Abgeordnete sowie die Kulturstaatsministerin konnten beide Ziele erreicht werden. Mertens: „Nun existieren wichtige Leitplanken, falls zur Bekämpfung der Corona-Pandemie weitere Lockdowns notwendig werden sollten.“