Kultur als Staatsziel in der hessischen Landesverfassung
Berlin – Parallel zur Landtagswahl findet in Hessen am 28. Oktober die Volksabstimmung zur Verfassungsreform statt. Dabei geht es auch darum, ob Kultur als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen wird. „Die Bürgerinnen und Bürger können entscheiden, ob ihr Bundesland die Kultur ausdrücklich schützt und fördert“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung. „Kultur stiftet Identität und besitzt gesellschaftliche Integrationskraft. Angesichts der populistischen Entwicklungen in Deutschland und weltweit werden die Nutzung der Potenziale der Kultur und das öffentliche Bekenntnis dazu immer wichtiger.“ Der Landtag stimmte der Reform mit einer breiten Mehrheit bereits zu.
In Hessen wurde 1946 als Teil der Kultur lediglich der Denkmalschutz als Staatsziel in der Verfassung festgeschrieben. Die Bestimmungen in den meisten anderen Bundesländern sind konkreter gefasst. Dort ist das Staatsziel Kultur bereits aufgenommen. Mertens: „Es ist an der Zeit, noch mehr für die geistigen und ideellen Dimensionen des menschlichen Daseins einzustehen.“