Musik-Lehrbeauftragte in Berlin brauchen endlich gute Arbeitsbedingungen

15.09.2021

DOV und BKLM fordern Lehrauftrag als Beschäftigungsverhältnis, das den Maßstäben des geltenden Arbeitsrechts entspricht

Berlin – Im Vorfeld der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September macht die Deutsche Orchestervereinigung auf die weiterhin prekäre finanzielle und soziale Lage vieler Musik-Lehrbeauftragten an den Berliner Hochschulen aufmerksam und fordert von den künftig zuständigen Landespolitikerinnen und -politikern eine nachhaltige Verbesserung.

„Lehrbeauftragte haben in der Regel keine Arbeitsverträge, sind für jeweils ein Semester befristet beschäftigt und verdienen im Schnitt 12.500 Euro pro Jahr“, sagt Jan-Christian Hübsch, stellvertretender Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). „Eine nachhaltige Familien- und Lebensplanung ist so nicht möglich. Die Situation muss schnell und nachhaltig besser werden.“ Die DOV vertritt die Interessen der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen. Dabei arbeitet sie seit über zehn Jahren eng mit der Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (BKLM) zusammen.

Nach jahrelangem Einsatz der Betroffenen und ihrer Interessenvertretungen hat das Land Berlin geringe Honorarerhöhungen und einige zusätzliche feste Stellen auf den Weg gebracht. „Solche kleinen Schritte reichen aber nicht. Die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung müssen zeitgemäß werden“, sagt Hübsch. Momentan ist der Lehrauftrag noch als öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis ausgestaltet. „Er muss aber in ein Beschäftigungsverhältnis überführt werden, das den Maßstäben des geltenden Arbeitsrechts entspricht. Dann wird der Teufelskreislauf der prekären Beschäftigung durchbrochen. Eine solche Wertschätzung der Arbeit von Lehrbeauftragten ist lange überfällig.“