Sachsen-Anhalt: früheres Parteivermögen zielgerichtet für Orchester und Theater einsetzen
Berlin – Die DOV fordert, die Mittel aus der Auflösung des Vermögens früherer DDR-Organisationen im Bundesland Sachsen-Anhalt vor allem für strukturell unterfinanzierte Orchester und Theater einzusetzen. Hintergrund ist die nun erfolgte gerichtliche Klärung, wem die Zahlung der letzten Tranche der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderausgaben zusteht. Die Anstalt verwaltete treuhänderisch das Vermögen der DDR-Parteien und -Organisationen. Insgesamt werden 185 Millionen Euro auf die Länder verteilt. Sachsen-Anhalt soll rund 35 Millionen Euro erhalten. Laut Absprache mit dem Bund müssen damit Kultur oder Wirtschaft gefördert werden.
Mehr Geld brauchen vor allem die Orchester bzw. Musiktheater in Dessau, Schönebeck und Halberstadt. Dort gelten noch immer Haustarife, mit denen die Musiker auf Teile ihres Gehalts verzichten. „Besonders betroffen ist die Staatskapelle Halle“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung. Ab Sommer 2018 droht den Musikerinnen und Musikern Personalabbau durch betriebsbedingte Kündigungen. „Angesichts der regionalen und überregionalen Bedeutung der Staatskapelle muss unbedingt vermieden werden, dass statt gegenwärtig über 130 Stellen nur 99 übrig bleiben“, sagt Mertens.
Die Einsparungen früherer Kulturminister sorgen noch heute dafür, dass die Finanzlage der Staatskapelle Halle prekär ist. Die Stadt Halle als Gesellschafterin der Theater und Orchester GmbH ist ebenso gefordert wie das Land Sachsen-Anhalt. „Um eine zukunftsorientierte und künstlerisch vertretbare Lösung zu schaffen, müssen Stadt und Land sich bewegen. Zusätzliche Mittel aus der Vermögensauflösung früherer DDR-Organisationen können sehr gut und zielgerichtet eingesetzt werden.“