Sachsen: früheres Parteivermögen zielgerichtet für Orchester und Theater einsetzen
Berlin – Die DOV fordert die Landesregierung in Sachsen auf, die Mittel aus der Auflösung des Vermögens früherer DDR-Organisationen im Freistaat vor allem für strukturell unterfinanzierte Orchester und Theater zu nutzen. Hintergrund ist die nun erfolgte gerichtliche Klärung, wem die Zahlung der letzten Tranche der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderausgaben zusteht. Die Anstalt verwaltete treuhänderisch das Vermögen der DDR-Parteien und -Organisationen. Insgesamt werden 185 Millionen Euro auf die Länder verteilt. Laut Absprache mit dem Bund müssen damit Kultur oder Wirtschaft gefördert werden. Das Landesfinanzministerium rechnet in diesem Jahr nicht mehr mit der Auszahlung.
Trotz Kulturraumgesetz sind mehr als zwei Drittel der Orchester- und Theaterbetriebe in Sachsen nicht auskömmlich finanziert. „Die Mitarbeiter verzichten jedes Jahr auf etwa zwölf Millionen Euro“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung. „Das muss ein Ende haben. Die zusätzlichen Mittel aus der Vermögensauflösung früherer DDR-Organisationen sollte die Landesregierung für den Einstieg in eine dauerhaft solide Finanzierung der Orchester und Theater nutzen.“
Mit ihrem regelmäßigen Lohnverzicht leisten die Beschäftigten durch Haustarifverträge teilweise seit Jahrzehnten einen erheblichen Beitrag zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft. Mertens: „Die DOV schlägt vor, sich gemeinsam für den schrittweisen Abbau dieser Schieflage zu engagieren und einen Stufenplan für die Umsetzung zu erarbeiten.“