Sachsen: Musik-Lehrbeauftragte fordern überfällige faire Entlohnung

13.01.2023

Pläne der Staatsregierung müssen nachgebessert werden

Berlin – unisono fordert die Sächsische Landesregierung auf, die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung von Lehrbeauftragten an Musikhochschulen schnell und nachhaltig zu verbessern. „Die Lehrbeauftragten warten schon lange auf Verbesserungen ihrer finanziellen und sozialen Lage“, sagt Jan-Christian Hübsch, stellvertretender Geschäftsführer von unisono Deutsche Musik- und Orchestervereinigung anlässlich eines Gesprächs von unisono-Vertretern mit Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK), das heute stattfindet. „Sie brauchen für ihre dauerhaften Aufgaben feste Stellen und deutlich höhere Honorare.“ Die Sächsische Staatsregierung hält Stundensätze zwischen 25 und 60 Euro für ange-messen. Laut Berechnungen von unisono liegt ein fairer Satz bei 90 Euro.

Deutschlandweit unterrichten inzwischen über 7.000 Lehrbeauftragte an den Musikhoch-schulen und übernehmen in der Regel mehr als 50 Prozent der Lehre. Ursprünglich wurden Lehraufträge jedoch geschaffen, um Musikerinnen und Musiker aus der Praxis in die Lehre ergänzend einzubinden. unisono fordert gemeinsam mit der Bundeskonferenz der Lehrbe-auftragten an Musikhochschulen (BKLM) die Schaffung dauerhafter Stellen, da der Bedarf seit langem nicht mehr vorübergehend ist. Die Rektorenkonferenz der deutschen Musik-hochschulen (RKM) erarbeitet gerade ein entsprechendes Papier, das kommendes Jahr veröffentlicht werden soll.

Im Koalitionsvertrag von 2019 hat die Sächsische Staatsregierung sich verpflichtet, die Lehrbeauftragten als Angehörige der Hochschulen zu stärken und gemeinsam mit den Hochschulen Honorarrichtlinien und Mindeststandards zu definieren. Hübsch: „Die Legislaturperiode läuft noch bis 2024, sodass auch von politischer Seite Handlungsbedarf besteht.“