Soforthilfe-Programme für Soloselbständige
Berlin – Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) mahnt ein schnelles Umsteuern bei den Soforthilfe-Programmen von Bund und Ländern für freischaffende Künstlerinnen und Künstler an. Diese fallen bei den meisten Programmen durch das Raster, weil die Hilfen an betriebliche Belastungen wie Mieten, Leasingraten und andere Sachkosten gekoppelt oder inzwischen erschöpft sind.
Mehr als anderthalb Millionen Selbständige, darunter viele freischaffende Musikerinnen und Musiker, sind während der Corona-Krise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. „Baden-Württemberg zahlt Freiberuflerinnen und Freiberuflern ein monatliches Grundeinkommen von 1.180 Euro, Bayern hat für drei Monate jeweils 1.000 Euro angekündigt. Die restlichen Bundesländer orientieren sich an den Maßgaben der Bundeshilfe“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der der Deutschen Orchestervereinigung. „Sie wird aber nur für Liquiditätsengpässe bei Betriebsausgaben gezahlt. Ausgebliebene Auftrittshonorare werden nicht berücksichtigt, obwohl sie den Großteil der krisenbedingten Ausfälle ausmachen. Hier ist ein rasches Nachjustieren erforderlich.“
„Freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die ohnehin zu den Geringverdienenden zählen und kaum Zugang zu Krediten haben, dürfen nicht einfach auf die Grundsicherung verwiesen werden“, sagt Mertens. „Um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern, ist es notwendig, zum Beispiel den aktuellen Umsatzeinbruch zum Maßstab der Soforthilfe zu machen. Wir begrüßen den entsprechenden Vorschlag der Wirtschaftsministerkonferenz an die Bundesregierung.“ Ausgeschöpfte Programme müssen zudem noch einmal aufgestockt werden.