Thüringen: früheres Parteivermögen zielgerichtet für Orchester und Theater einsetzen
Berlin – Die DOV fordert, im Freistaat Thüringen die Mittel aus der Auflösung des Vermögens früherer DDR-Organisationen vor allem für strukturell unterfinanzierte Orchester und Theater einzusetzen. Hintergrund ist die erfolgte gerichtliche Klärung, wem die Zahlung der letzten Tranche der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderausgaben zusteht. Die Anstalt verwaltete treuhänderisch das Vermögen der DDR-Parteien und -Organisationen. Insgesamt werden 185 Millionen Euro auf die östlichen Bundesländer verteilt.
Dem Landesfinanzministerium zufolge ist noch unklar, wann und wieviel Geld Thüringen erhalten wird. Im Haushaltsentwurf, den das Kabinett verabschiedete, seien jedoch entsprechende Vorkehrungen getroffen. Laut Absprache mit dem Bund müssen die Länder mit den zusätzlichen Mitteln Kultur oder Wirtschaft fördern. Mehr Geld brauchen vor allem die Orchester bzw. Musiktheater in Jena, Altenburg-Gera, Gotha-Eisenach, Saalfeld-Rudolstadt und Greiz-Reichenbach. Dort gelten noch immer Haustarife, mit denen die Musikerinnen und Musiker auf Teile ihres Gehalts verzichten.
„Besonders betroffen sind die Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach und die Vogtland Philharmonie Greiz Reichenbach“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung. Die Musikerinnen und Musiker erhalten rund 20 bzw. 30 Prozent weniger als der Flächentarifvertrag vorschreibt. „Beide Orchester haben eine große Bedeutung in ihrer Region. Die DOV kämpft für eine gerechte und faire Entlohnung der Musikerinnen und Musiker“, sagt Mertens. „Zusätzliche Mittel aus der Vermögensauflösung früherer DDR-Organisationen können hier zielgerichtet eingesetzt werden.“