Mindesthonorare

Ab der Spielzeit 2024/25 gelten die folgenden Mindesthonorare. Diese Honorarempfehlungen gelten für festangestellte und freischaffende professionelle
Musiker:innen sowie Musikstudierende.

Die folgenden Honorarmindeststandards stellen eine Untergrenze dar. Freischaffende Musiker:innen haben zahlreiche zusätzliche Aufwendungen, die sich aus ihrer Selbstständigkeit ergeben (u.a. Betriebskosten inkl. Instrumentenanschaffung, Altersvorsorge, Unfallversicherung, krankheitsbedingte Ausfalltage) und müssen individuelle Vorbereitungs- und Reisezeiten einkalkulieren.

       Probendienst
bis 3 Stunden
Aufführung
bis 3 Stunden
Tagessatz (auch:
freie Musikprojekte)
TVK A
auch: freie Musikprojekte & Rundfunkklangkörper
170 Euro265 Euro300 Euro
TVK B150 Euro200 Euro300 Euro
TVK C & D125 Euro175 Euro300 Euro

Weitere Hinweise

1. unisono-Standpunkt: Aushilfen arbeiten in kurzen Projekten selbständig, nicht sozialversicherungspflichtig (SG Konstanz, Urt.v.12.03.2021, S 4 BA 1884/19).

2. Die Mindesthonorare berücksichtigen den Inflationsausgleich anhand der TVK-Erhöhungen.

3. Sonderleistungen (Stimmführung, Bühnenmusik, historische Instrumente, Überlänge, etc.) sind mit einem Aufschlag von mind. 25 % besonders zu vergüten.

4. Fahrtkosten sind nach dem Reisekostengesetz des Sitzbundeslandes zu erstatten (mind. 25 Cent/km ab dem ersten Kilometer bzw. DB-Ticket 2. Klasse).

5. Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen nach Projektende zu erfolgen (§ 286 Abs. 3 BGB). Anderenfalls können Schadensersatzansprüche entstehen (§§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB).

6. Ton- und Bildaufnahmen sowie die Einräumung von Nutzungsrechten erfordern eine gesonderte schriftliche Vereinbarung vor Herstellung der Aufnahme. Für die Einräumung von Nutzungsrechten ist den Musiker:innen eine zusätzliche angemessene Vergütung zu zahlen. Die Einräumung der Nutzungsrechte ist nicht durch die Mindesthonorare abgegolten.

7. Es wird empfohlen, mündliche Vertragsdetails per E-Mail zu bestätigen. Einen Mustervertrag finden Sie hier unter: www.uni-sono.org/freie/mustervertrage

8. unisono empfiehlt die folgenden angemessenen Ausfallhonorare:

Absage bis 12 Wochen vor der Aufführung20%
Absage bis 4 Wochen vor der Aufführung50%
Absage bis 1 Woche vor der Aufführung80%
Absage bis 48 Stunden vor der Aufführung100%