Hilfe in Notfällen
unisono: Hilfe für Hinterbliebene
Anspruch auf eine Todesfallunterstützung in Höhe von 500 Euro haben Hinterbliebene von unisono-Mitgliedern, die die Kosten im Zusammenhang mit dem Ableben des Mitglieds tragen.
Einzelheiten regelt die unisono-Todesfallunterstützungsordnung. Für Mitglieder steht sie im internen Bereich der Website bereit.
Deutsche Orchester-Stiftung: Hilfe für unverschuldet in Not geratenen Musikerinnen und Musikern
Im Jahr 2014 errichtete die Stiftung den Werner-Schulz-Gedächtnisfonds. Werner Schulz war Oboist im Bayreuther Festspielorchester und im WDR-Sinfonieorchester. Seine Frau Brungard und er vererbten ihr gesamtes Vermögen der Deutschen Orchester-Stiftung. So entstand der Fonds.
Die Erträge verwendet die Stiftung ausschließlich für die Unterstützung unverschuldet in Not geratener deutscher Orchestermusikerinnen und -musiker, nachrangig für andere in Not geratene Musiker. Im Einzelfall gewährt die Stiftung eine Zuwendung bis zu 5.000 Euro.
- Ansprechpartner: Andreas Bausdorf , Geschäftsführer der Deutschen Orchester-Stiftung
Telefon: 030 / 24 62 84 32, E-Mail: bausdorf@orchesterstiftung.de - weitere Details, Voraussetzungen und Antragsformular
Soziale Zuwendung der GVL
unisono news 5/23 – Im Rahmen der sozialen Zuwendungen ist es für Berechtigte der GVL möglich, einen Teil der Kosten eines Verdienstausfalls durch vorübergehende Arbeitsunfähigkeit auszugleichen oder die Beihilfe zu Krankheitskosten zu beantragen. Auch bei einer unverschuldeten Notlage oder Bedürftigkeit durch besondere Ereignisse kann oft geholfen werden. Das zuständige GVL-Team steht für alle Fragen zu sozialen Zuwendungen zur Verfügung. Eine E-Mail an: zuwendung@gvl.de ist der richtige Weg.