Bund setzt Programm Exzellente Orchesterlandschaft fort

Die deutsche Orchesterszene ist in ihrer künstlerischen Vielfalt weltweit einzigartig. Um sie zu stärken und ihr Freiräume zur Weiterentwicklung zu verschaffen, setzt der Bund das Programm Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland bis 2024 fort. Das Programm richtet sich bundesweit an öffentlich finanzierte Sinfonie- und Kammerorchester sowie freie Ensembles vergleichbarer Größe, die neue Wege in der Erarbeitung, Präsentation und Vermittlung von Musik beschreiten. Seit Jahren sind Orchester und Musikensembles mit Veränderungsprozessen konfrontiert, für deren Bewältigung oft die nötigen Ressourcen fehlen. Zudem hat die Coronapandemie die Orchesterszene hart getroffen.
Bund und Länder nahmen die Orchesterlandschaft aufgrund ihrer weltweit einzigartigen Vielfalt 2014 in das nationale Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes auf. Mit dem Förderprogramm Exzellente Orchesterlandschaft setzt sich der Bund für die Erhaltung dieser Diversität ein. Die erste Förderrunde lief von 2017 bis 2019. Angesichts der Coronakrise wurde das Programm 2020 als Soforthilfe für die freie Orchesterszene genutzt. Die dritte Runde läuft bis Ende 2024.
Die Exzellenzinitiative soll Orchester bei der Umsetzung herausragender sowie innovativer Projekte unterstützen. Gefördert werden in der dritten Runde unter anderem die Duisburger Philharmoniker, das Göttinger Symphonieorchester, die Kammerakademie Potsdam und Concerto Köln. Aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters (CDU), werden in diesem Jahr 4,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Orchester können bis zu 400.000 Euro für einen Projektzeitraum von bis zu zwei Jahren beantragen. Voraussetzung ist, dass die Projekte nicht zur regulären Arbeit der Orchester und Ensembles gehören und im Inland durchgeführt werden. In der Spielzeit 2022/2023 können Anträge vom 15. März 2022 bis zum 15. April 2022 eingereicht werden. Eine Fachjury wählt die Projekte aus.
Hier gibts eine Übersicht über die Fördergrundsätze und weitere Informationen.