Delegiertenversammlung

Die unisono-Mitglieder aus jedem Orchester und Chor wählen einen Delegierten und einen Stellvertreter. Auch freiberufliche Musiker, Lehrbeauftragte an Musikhochschulen und Studierende können eigene Delegierte wählen.

Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter treffen sich alle drei Jahre zur Delegiertenversammlung. Sie ist das höchste Organ von unisono und beschließt die Grundsätze der Tarif- und Verbandspolitik.

Die versammelten Delegierten wählen aus ihrer Mitte die Mitglieder der beiden Tarifkommissionen, aus denen sich der Gesamtvorstand zusammensetzt, und die Revisoren. Auch der Geschäftsführer und der stellvertretende Geschäftsführer werden von ihnen gewählt.

Rechenschaftspflichtig sind der Delegiertenversammlung der Gesamtvorstand, die beiden Tarifkommissionen und der Geschäftsführer.