Das bietet unisono Mitgliedern
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Gute Arbeitsbedingungen
Unsere wichtigste Aufgabe als Gewerkschaft ist es, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder in Kommunal-, Staats- und Rundfunkorchestern, Rundfunk-Bigbands und -chören zu verbessern und zu sichern. Das erreichen wir vor allem durch den Abschluss von Tarifverträgen. Dabei haben wir natürlich die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen im Blick. Wir kümmern uns auch um die Interessen von freischaffenden Musikerinnen und Musikern sowie Lehrbeauftragten.
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Persönliche Mitgliederbetreuung
Alle Mitglieder bilden unisono. Die Verbandsvertreter:innen repräsentieren sie. Anders als in vielen großen Organisationen gehen Interessen Einzelner nicht in der Masse unter. Mitglieder können sich jederzeit mit Fragen, Problemen, Lob oder Kritik an die Delegierten oder hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden. Sie werden immer persönlich betreut. Über ihre Delegierten haben Mitglieder Einfluss auf tarifpolitische Entscheidungen.
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Spezieller Rechtsschutz
Wir beraten unsere Mitglieder bei allen Problemen und Rechtsfragen, die mit der Tätigkeit von Berufsmusikern, Freischaffenden, Lehrbeauftragten an Musikhochschulen, Musikschullehrern oder Studierenden verbunden sind. Unsere Juristinnen und Juristen vertreten sie auch bei Gerichtsprozessen. Bei grundsätzlichen Verfahren gehen wir bis zu den Bundesgerichten. Unser Rechtsschutz erstreckt sich nicht nur auf Probleme einzelner Musiker, Lehrbeauftragter oder freiberuflicher Musiker.
Wir gewähren ihn auch allen Mitgliedern eines Orchesters oder Chores, wenn es darum geht, berufsbezogene grundsätzliche Probleme zu klären, Arbeitsplätze zu erhalten sowie tarifrechtliche oder gesetzliche Ansprüche durchzusetzen. Alle Fachjuristen von unisono haben einen musikalischen Hintergrund. Der Umfang unseres Rechtsschutzes geht im Einzelfall weit über das hinaus, was Rechtsschutzversicherungen in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen bieten.
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Umfassende Leistungsschutzrechte
Seit den 1960er Jahren haben wir in vielen Prozessen (bis hinauf zum Bundesgerichtshof) und in Gesetzgebungsverfahren zum Urheberrecht für ausübende Künstler Leistungsschutzrechte erkämpft, die Interpreten ähnliche Rechte zuerkennen wie Urhebern. Damit existiert ein wichtiger Schutz angesichts der rasanten Entwicklung der Medien. Auch in aktuellen Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und EU-Ebene vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder.
Für die Abgeltung von Leistungsschutzrechten gründete unisono – damals noch DOV -gemeinsam mit dem Verband der Schallplattenindustrie 1959 die GVL und ist deren Mitgesellschafterin. Die GVL kann auf Antrag allen Vertragsinhabern Zuwendungen für kulturelle Zwecke, Ausbildung, soziale Härtefälle oder bei schwerer Krankheit gewähren.
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Gezielte Weiterbildung
Unter dem Dach der Deutschen Orchesterakademie bieten wir seit 2009 eigene Weiterbildungen, Schulungen und Seminare für Delegierte, Orchester- und Chorvorstände sowie unisono-Mitglieder in Betriebs- und Personalräten. Dazu gehören auch Einsteigerseminare für neue Delegierte sowie Schulungen und Workshops auf unseren jährlichen Regionalsitzungen für Delegierte, unisono-Mitglieder der Vorstände, Betriebs- und Personalräte.
Die Deutsche Orchesterakademie kooperiert auch mit Partnern und externen Anbietern. Zum Beispiel erhalten unisono-Mitglieder Rabatte für bestimmte Kurse der Bundesakademie für kulturelle Bildung in Wolfenbüttel.
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Informierte Mitglieder
Nur umfassend informierte Mitglieder können gute Entscheidungen treffen. Unsere Mitglieder haben über die Internetseite Zugang zu wichtigen internen Informationen. Dazu gehören der Text des Tarifvertrags für Kulturorchester (TVK), die unisono-Datenbank Recht mit allen relevanten Sach- und Rechtsfragen, Merkblätter und Musterverträge sowie weitere wertvolle Informationen (zum Beispiel Hinweise auf spezielle Musikmediziner:innen) oder Download-Möglichkeiten.
Sechsmal jährlich erscheinen die unisono news, in denen wir über Neues aus dem Verband sowie aus der Tarif- und Kulturpolitik berichten. Rundschreiben und aktuelle Meldungen über wichtige Ereignisse ergänzen unser Informationsangebot.
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Gemeinsame Stärke
Unter den Geltungsbereich der Tarifverträge, die von unisono ausgehandelt werden, fallen unsere Mitglieder. Dieser Schutz kann Nichtmitgliedern unter Umständen verloren gehen, zum Beispiel bei Kündigungen oder der Höhe und Anpassung von Vergütungen. Nur die Mitgliedschaft bei unisono gewährt also den vollen gesetzlichen Schutz der Tarifbindung. Das gilt auch bei Betriebsübergängen auf einen anderen Arbeitgeber oder Rechtsträger und Kündigungen von Tarifverträgen.
Mitglieder beeinflussen über ihre gewählten Gremien aktiv die Arbeitsbedingungen, die Tarifpolitik und die weitere Entwicklung der Berufsgruppe. Durch die Zugehörigkeit zur Solidargemeinschaft trägt jeder Berufsmusiker dazu bei, dass diese Arbeit möglich ist. Mitglieder können auch freie Musikerinnen und Musiker, Lehrbeauftragte an Musikhochschulen, Musikstudierende und Praktikanten werden.
Bei Arbeitskampfmaßnahmen im Rahmen von Tarifkonflikten anderer Berufsgruppen wie Bühnenangehörige oder Rundfunkangestellte kann unisono Mitgliedern Unterstützungen zahlen.
Der Mitgliedsbeitrag ist vollständig steuerlich absetzbar. Im Vergleich zu anderen Gewerkschaften ist er mit 0,55 Prozent des Tutti-Endgehalts bzw. Bruttoeinkommens niedrig.
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Effiziente Interessenwahrnehmung
unisono versteht sich auch als Verband, der sich um alle Belange der Berufsgruppe kümmert. Wichtig sind uns die Weiterentwicklung und der Erhalt von Orchestern, Chören und Theatern. Wir kümmern uns um Mindeststandards und Arbeitsbedingungen für freie Musiker und Lehrbeauftragte an Musikhochschulen. Typischen Berufserkrankungen wollen wir vorbeugen.
In den vergangenen Jahren ist es noch wichtiger geworden, dass wir uns aktiv in die Kulturpolitik einmischen und professionellen Musikern eine unüberhörbare Stimme geben. Wir sind in allen Landesmusikräten vertreten. unisono ist Mitglied im Deutschen Musikrat, in der internationalen Musikergewerkschaft FIM (Fédération Internationale des Musiciens) und anderen Verbänden. Wir engagieren uns auch in zwei Sektionen des Deutschen Kulturrats. Damit garantieren wir unseren Mitgliedern die umfassende Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber der Bundesregierung und anderen internationalen Organisationen. Wir führen Gespräche mit Politikern und Repräsentanten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Mit diesen Aktivitäten auf tarif- und kulturpolitischem Gebiet erhalten wir die Voraussetzungen für die Existenz des Berufsstands. Wir sind eine starke Interessenvertretung.
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Wirksame Gleichberechtigung
Lange bevor das Thema gesellschaftlich relevant wurde, hat sich unisono für Gleichberechtigung in Orchestern und Chören eingesetzt. Inzwischen ist es selbstverständlich, dass bei der Besetzung von Stellen allein die Qualifikation entscheidet. Männer und Frauen bekommen das gleiche Gehalt.
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Talentierter Musiker- und Dirigentennachwuchs
Wir unterstützen finanziell und ideell das Bundesjugendorchester, die Deutsche Stiftung Musikleben, die Deutsche Orchester-Stiftung und die Arbeit des Deutschen Musikrats. Der Musikrat betreut das Dirigentenforum, Konzerte und die Wettbewerbe Jugend musiziert.
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Junges Publikum und musikalische Bildung
Wir kooperieren unter anderem mit der Jeunesses Musicales Deutschland, dem Bundesverband Musikunterricht und dem Verband deutscher Musikschulen. Patenschaften zwischen Berufs- und Jugendorchestern fördert unisono im Rahmen des Projekts tutti pro. unisono gehört zu den Gründungsmitgliedern des Netzwerk Junge Ohren. Die Initiative engagiert sich für innovative professionelle Musikvermittlung in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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Breite Öffentlichkeitsarbeit
Zu einer erfolgreichen Arbeit gehört die professionelle Präsentation in der Öffentlichkeit. Neben dem unverzichtbaren persönlichen Kontakt kommunizieren wir über unsere Internetseite mit Bürgern, Interessengruppen, Politikern und Medienvertretern. Auch in den sozialen Medien sind wir präsent.
Wir informieren über die weltweit einzigartige deutsche Orchester- und Musikkultur, ihre Bedeutung für die Allgemeinbildung und ihren Schutzstatus. Auch unserem Einsatz ist es zu verdanken, dass die deutsche Orchester- und Theaterlandschaft seit dem Jahr 2014 auf dem Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission steht.
In zahlreichen Broschüren und Flyern informieren wir zu Einzelthemen wie Musikergesundheit, Sängerinnen und Sänger in Rundfunkchören oder Lehrbeauftragte an Musikhochschulen.
In Kooperation mit dem Schott Verlag Mainz erscheint elfmal jährlich die Zeitschrift das Orchester. Als größte Fachzeitschrift für Orchesterkultur in Europa genießt das Orchester international hohes Ansehen. Die Zeitschrift enthält den weltweit größten Stellenmarkt für Orchestermusiker und Rundfunkchorsänger. unisono-Mitglieder erhalten sie kostenlos.
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Zusätzliche Altersversorgung
Wir haben die zusätzliche Altersversorgung für Mitglieder in kommunalen Orchestern entscheidend mitgestaltet und verbessert. unisono ist in den verschiedenen Verwaltungsgremien, u.a. der Bayerischen Versorgungskammer (Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester) vertreten. Im Rundfunkbereich haben wir bislang erreicht, dass die speziellen Altersversorgungssysteme erhalten bleiben. An die Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder zahlt unisono ein Sterbegeld in Höhe von 500 Euro.