DOV veröffentlicht neue Mindestsätze für Aushilfshonorare

Mit Beginn der Spielzeit 2022/23 empfiehlt die DOV neue Aushilfshonorare für die Tätigkeit in professionellen Orchestern und Rundfunkchören. Damit wird dauerhaft eine dritte Säule etabliert neben den Tarifvergütungen für festangestellte Musikerinnen und Musiker und den Mindeststhonoraren für freie Projekte. Ziel der DOV sind flächendeckend angemessene Vergütungen bei Berufsorchestern und Rundfunkchören.
Auch die Aushilfshonorare werden zukünftig an die regelmäßigen Tariferhöhungen angepasst. Für Musikerinnen und Musiker bedeutet dies eine regelmäßige Angleichung der Honorare, für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine planbare Entwicklung.
Jeder Klangkörper ist auf Aushilfen angewiesen. Ob als Verstärkung bei großen Werken, bei Aufführungen mit seltenen Spezialinstrumenten oder als kurzfristiger Ersatz bei Erkrankungen – ohne sie könnten viele Aufführungen nicht stattfinden. Aushilfen müssen für ihren Einsatz sehr gut vorbereitet sein und sich teilweise ohne Proben perfekt in ein Orchester oder einen Chor integrieren können. Für diese anspruchsvolle Tätigkeit müssen sie angemessen honoriert werden.
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