Künstler müssen für Downloads und Streaming fair vergütet werden

26.04.2019

Welttag des geistigen Eigentums – DOV fordert schnelle Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in den Mitgliedsstaaten

Berlin – Anlässlich des Welttags des geistigen Eigentums am 26. April ruft die Deutsche Orchestervereinigung zur schnellen Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in den Mitgliedsstaaten auf. „Nach der jahrelangen Diskussion sollte nicht noch mehr wertvolle Zeit verstreichen, in der Urheber auf die ihnen zustehende Vergütung warten“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung. Das Europäische Parlament hatte am 26. März seine Zustimmung zur Urheberrechtsrichtlinie gegeben, die EU-Staaten am 15. April.

Immer mehr Menschen hören Musik via Streaming oder Downloads. Von den Milliardenumsätzen der Plattformen und Streamingdienste sehen die Künstler in der Regel nichts oder nur minimale Bruchteile. „Bislang nutzen einige Online-Plattformen ihre marktbeherrschende Stellung aus. Sie zahlen den Berechtigten gar nichts oder viel zu wenig“, sagt Mertens. „Eine faire Vergütung von Künstlerinnen und Künstlern für die Verwertung ihrer Werke im Internet ist deshalb seit langem überfällig.“

Mit der Richtlinie stärkte das EU-Parlament die Position der Rechteinhaber. Durch den Abschluss von Lizenzvereinbarungen können sie künftig ihre Ansprüche besser durchsetzen. Musikerinnen und Musiker in Berufsorchestern oder Rundfunkchören sowie Freischaffende beauftragen zur Wahrnehmung ihrer Rechte in der Regel die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL). Sie vertritt rund 150.000 ausübende Künstler und Tonträgerhersteller im In- und Ausland. Die DOV gehört zu den Gründungsgesellschaftern.