Neu: Zusätzliche Altersabsicherung für freischaffende Orchesteraushilfen
Freischaffende Musiker, die am Ende ihres Berufslebens eine gesetzliche Rente beziehen, sind immer stärker mit Altersarmut konfrontiert. Im Einzelfall sind sie sogar auf zusätzliche staatliche Unterstützung angewiesen. Eine eigene freiwillige Zusatzversorgung können nun Musikerinnen und Musiker aufbauen, die regelmäßig bei TVK-Orchestern aushelfen. Auf Antrag der DOV beschloss der Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VddKO) am 12.10.2018 eine entsprechende Satzungsänderung.
Der Aufbau der Zusatzversorgung ist ab 01.01.2019 möglich. Der monatliche Grundbeitrag liegt bei 12,50 Euro. Die DOV empfiehlt Antragsberechtigten, von dieser attraktiven Möglichkeit zur Altersabsicherung unbedingt Gebrauch zu machen.
Weitere Einzelheiten zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung finden Sie hier.