Neues Kulturgesetzbuch für NRW
Mit einem neuen Kulturgesetzbuch geht NRW gegen prekäre Arbeitsverhältnisse in der Kulturbranche vor. Der Landtag beschloss am 25. November ein entsprechendes Gesetz. Es bündelt erstmals die Regeln im Kulturbereich. NRW nimmt damit bundesweit eine Vorreiterrolle ein.
Landesförderungen für Kultureinrichtungen sollen an Honoraruntergrenzen geknüpft werden. Dafür wird auf bundesweite Regelungen verwiesen. Erstmals werden auch Musikschulen gesetzlich verankert, es sollen mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse geschaffen werden. Eine Förderung wird künftig auch daran geknüpft, dass Musikschulen in der Regel qualifizierte Lehrkräfte mit abgeschlossener musikalischer Fachausbildung sozialversicherungspflichtig und tarifgebunden beschäftigen. Die Vergütung von Honorarkräften soll sich an der von Festangestellten orientieren. Neu eingeführt wird das Qualitätssiegel Anerkannte Musikschule in NRW.
Soziale Nachhaltigkeit soll über kulturelle Bildung und Konzepte zur Teilhabe und Diversität gesichert werden. Die Förderung soll die ökonomischen Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler, Gruppen, Projekte und Institutionen verbessern und zu einer besseren materiellen Absicherung führen. Kultureinrichtungen sollen zum Beispiel im Bereich Bauen, bei Veranstaltungen oder im internationalen Austausch ihren ökologischen Fußabdruck beachten.
Zum beschlossenen Gesetzentwurf gehts hier.