Aktion 999: zeitgleiche musikalische Aktionen vor 16 Kulturministerien

09.09.2022

Unterstützung der Länderpläne für Mindesthonorare für Freischaffende

Berlin – Am 9.9. um 9 Uhr haben vor 16 Kulturministerien musikalische Aktionen stattgefunden, bei denen bundesweit festangestellte und freischaffende Berufsmusiker:innen gemeinsam auftraten. „Mit der Aktion 999 in allen Bundesländern unterstützen Berufsmusiker die aktuellen Pläne der Länder für eine gerechte Entlohnung der hochqualifizierten musikalischen Tätigkeit von Freischaffenden“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). Im Anschluss übergaben die Beteiligten in den Kulturministerien einen offenen Brief.

„In dem offenen Brief begrüßen wir die aktuellen Beratungen der Kulturministerkonferenz zur Schaffung von Honorarrahmen und Mindeststandards für freischaffende künstlerische Tätigkeit und beschreiben die dafür nötigen Schritte“, sagt Mertens. Die Aktion 999 ist Teil der Kampagne #GoodPlayFairPay, mit der sich die DOV für die faire Entlohnung von Freischaffenden einsetzt.

Bei den Aktionen erklang der bearbeitete Bach-Choral Himmelschreiende Sünde aus der Markus-Passion, in dem es um den „gerechten Lohn“ geht. „Mit der heutigen Aktion wollen wir die Mitglieder der Kulturministerkonferenz ermutigen, Mindesthonorarstandards verbindlich festzulegen, diese finanziell robust zu untersetzen und einen regelmäßigen Inflationsausgleich vorzusehen“, sagt Mertens.

Videos aus Kiel und Hamburg

© Flóra Bartányi
©DOV

Hintergrund

Die Landeskulturminister:innen haben grundsätzlich Bereitschaft bekundet, sich für die Verbesserung der finanziellen und sozialen Lage Freischaffender einzusetzen. Die Kulturministerkonferenz entscheidet in Kürze über die Einführung von Honorarrahmen für freischaffende Künstler:innen bei öffentlich finanzierten Projekten.

Freischaffende Berufsmusiker:innen finanzieren wie alle Selbstständigen aus ihrem Einkommen den Lebensunterhalt, ihre Geschäftstätigkeit sowie soziale und finanzielle Absicherung. Neben Auftritten und Proben gehören zu ihrer Arbeitszeit v.a. organisatorische und administrative Tätigkeiten, Weiterbildungen, Marketing und Akquise. Sie müssen Instrumente, Konzertkleidung, einen Arbeitsplatz für die Administration und Versicherungen finanzieren sowie für Krankheiten und Erholungsurlaub vorsorgen. Ihr offizielles Durchschnittseinkommen beträgt laut Künstlersozialkasse aktuell gerade mal 1.180 Euro im Monat.

Anlagen