FAQs

Sie haben Fragen zum Absicherungsquartett? Hier finden Sie die Antworten zu den geläufigsten Fragen.

Instrumentenversicherung

Vollversicherung & Freizeitschutz

  • 1. Wer kann den Versicherungsschutz abschließen?

    Der Abschluss dieses exklusiven Versicherungsschutzes ist ausschließlich für Mitglieder der unisono möglich. Mitversichert werden können Instrumente von Angehörigen, soweit diese nicht selbst professionelle Musiker:innen oder Musikstudierende sind.

  • 2. Was ist der Unterschied zwischen Vollversicherung und Feierabendschutz?

    Die Vollversicherung ist eine weltweit gültige Allgefahren-Versicherung zu günstigen Konditionen über den Versicherer CHUBB. Sie richtet sich insbesondere an Freischaffende, Studierende und Pensionär:innen.

    Der Feierabendschutz ist eine Teilversicherung (ebenfalls über CHUBB) für Festangestellte, deren Instrument im Dienst bereits über den Arbeitgeber abgesichert ist. Er deckt Schäden außerhalb von Diensten und Aufführungen ab.

  • 3. Mein Arbeitgeber hat mein Instrument nicht versichert – was empfiehlt unisono?

    In diesem Fall haftet der Arbeitgeber gemäß § 27 Abs. 1–3 TVK, allerdings nicht bei selbst verschuldetem Schaden (z. B. Verlust, Zerstörung oder Beschädigung). Hier haftet der Musiker bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Daher empfehlen wir in solchen Fällen die Vollversicherung, da sie sowohl einfache als auch grobe Fahrlässigkeit abdeckt.

  • 4. Mein Arbeitgeber hat mein Instrument versichert – was empfiehlt unisono?

    Hier hängt die Haftung des Musikers vom jeweiligen Dienstversicherungsvertrag ab. Wenn Sie davon ausgehen können, dass Ihr Instrument dort umfassend geschützt ist, kann unser Feierabendschutz eine sinnvolle Ergänzung sein. Bestehen jedoch Unsicherheiten, empfehlen wir auch hier die Vollversicherung.

  • 5. Betrifft der Feierabendschutz sowohl Dienst wie auch Privatinstrumente?

    Ja, sofern das Instrument dienstlich genutzt wird. Eine ausschließliche private Nutzung sollte über die Vollversicherung abgesichert werden.

  • 6. Wenn ich beim Üben zu Hause einen Schaden erleide, ist dies vom Feierabendschutz abgedeckt?

    Ja. Das Üben zu Hause fällt unter den Feierabendschutz. CHUBB kann gegebenenfalls Regress beim Arbeitgeber nehmen, wenn dieser ebenfalls haftet – um diese Schritte müssen Sie sich jedoch nicht kümmern.

  • 7. Wann eine bereits abgeschlossene Vollversicherung auf den Feierabendschutz umgestellt werden?

    Ja. Wenn Sie bereits eine Vollversicherung bei Fidarsi abgeschlossen haben, ist eine Umstellung auf den Feierabendschutz möglich. Wenden Sie sich dafür einfach an Fidarsi.

  • 8. Ich habe einen Zeitvertrag – kann ich den Feierabendschutz trotzdem nutzen?

    Ja, solange Ihr Zeitvertrag besteht, können Sie den Feierabendschutz abschließen.

  • 9. Wie schließe ich die Versicherung ab?

    Der Abschluss erfolgt über das Maklerhaus Fidarsi GmbH & Co. KG. Für ein erstes Angebot füllen Sie bitte das Angebotsformular auf der unisono-Website aus (https://uni-sono.org/versicherungen/instrumente/) oder schreiben Sie eine E‑Mail an instrumente@fidarsi.de. unisono erhält dabei keine Provision.

  • 10. Welchen Umfang bietet der Versicherungsschutz?

    Es handelt sich um eine Allgefahren-Versicherung – versichert sind alle Risiken, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

  • 11. In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?

    Der Schutz gilt weltweit.

  • 12. Wie hoch sind die Versicherungssummen?

    Die Versicherungssumme wird individuell nach dem aktuellen Wert Ihres Instruments berechnet.

  • 13. Wie erfolgt der Wertnachweis?
    • Instrumentenwert bis 100.000 €: Wertbestätigung (empfehlenswert) oder Kaufbeleg
    • Instrumentenwert über 100.000 €: Wertbestätigung/Wertgutachten (nicht älter als 2 Jahre) und Echtheitszertifikat
  • 14. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadenfall?

    Die Selbstbeteiligung beträgt 50 € pro Schadenfall.

  • 15. Was geschieht mit meinem Vertrag, wenn ich das Instrument verkaufe?

    Endet der Vertrag nur für ein einzelnes Instrument, erlischt er am Tag der Veräußerung. Bei mehreren versicherten Instrumenten wird lediglich das verkaufte Instrument aus der Police entfernt.

  • 16. Wann kann ich die Versicherung kündigen?

    Eine Kündigung ist bis spätestens einen Monat vor Ablauf der Versicherungsperiode möglich. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr; ein vorzeitiger Ausstieg ist nicht vorgesehen.

  • 17. Wer ist mein Ansprechpartner im Schadenfall?

    Im Schadensfall hilft Ihnen das Team der Fidarsi GmbH & Co. KG unter instrumente@fidarsi.de.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

  • 1. Für wen ist dieser Berufsunfähigkeitsschutz geeignet?

    Dieser Schutz ist speziell für angestellte Orchestermusikerinnen und -musiker, Chorsängerinnen und -sänger sowie Musikerinnen und Musiker konzipiert. Und das unabhängig davon ob in Festanstellung, in der Probezeit oder mit einem Zeitvertrag.

  • 2. Welche Vorteile bietet der Rahmenvertrag?

    Über den Rahmenvertrag finden unisono Mitglieder den passenden Versicherungsschutz in der für sie geeigneten Umgebung. Im Leistungsfall ist das spezialisierte Netzwerk der Fidarsi ein wichtiger Faktor, um eigene Ansprüche durchzusetzen. Für Lösungen außerhalb dieses Gruppenvertrags müssen in der Regel bis zu 50% höhere Beiträge akzeptiert werden.

  • 3. Gibt es eine abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeiten?

    Nein, es gibt keine abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeiten außerhalb des Orchesters. 

  • 4. Welche Tätigkeiten sind im Leistungsfall abgesichert?

    Es gibt eine tatsächliche Absicherung der Orchestermusikertätigkeit. Hohe garantierte Zuverdienst- Möglichkeiten zur versicherten BU-Rente bestehen im Leistungsfall, z.B. durch Unterrichten, Dirigate oder branchenfremde Tätigkeiten.

  • 5. Wie hat die unisono die Qualität des Anbieters sichergestellt?

    Alle gängigen Tests (Stiftung Warentest, Finanztest, Morgen & Morgen, Franke und Bornberg usw.) bescheinigen den Allianz BU – Bedingungen ein top Niveau. Darüber hinaus wurde die Qualität des Rahmenvertrags für angestellte Berufsmusiker durch ein von unisono in Auftrag gegebenes unabhängiges juristisches Gutachten bestätigt.

  • 6. Gibt es alternative Absicherungskonzepte für Freiberufler und Studierende?

    Ja, es gibt hochwertige Absicherungskonzepte sowohl für freischaffende Profimusikerinnen und -musiker als auch für Musikstudierende.

  • 7. Welche Erfahrungen bestehen in der Absicherung von Orchestermusikerinnen und -musikern?

    Das Makler- und Beratungs- Team der FIDARSI hat über 15 Jahre Erfahrung in der Absicherung von Orchestermusikerinnen und -musikern. Der Gruppenvertrag über die unisono besteht seit ca. 5 Jahren.

  • 8. Wie viele Musikerinnen und Musiker wurden bereits versichert?

    Über 1000 Musikerinnen und Musiker sind mittlerweile durch die Experten der Fidarsi versichert worden.

  • 9. Wie ist die Beratung und Betreuung durch die FIDARSI organisiert?

    Die Gespräche finden bequem online statt. Es gibt mittlerweile mehr als 130 5-Sterne Bewertungen von Musikerinnen und Musikern bezogen auf die Qualität der Beratung durch FIDARSI. Die langfristige Betreuung der Verträge wird durch das etablierte Maklerunternehmen FIDARSI GmbH & Co. KG und dessen kontinuierlich wachsendes Team sichergestellt.

  • 10. Wie hoch ist die Erfolgsquote der FIDARSI in der Musikerabsicherung im Leistungsfall?

    Alle bisher erkrankten oder verunfallten Musikerkundinnen- und kunden erhielten zu 100% ihre versicherte BU-Rente (Stand Sommer 2024), nicht zuletzt dank der Unterstützung durch die erfahrenen und anerkannten Leistungsfall-Spezialisten aus dem Netzwerk der FIDARSI.

  • Konzertreiseversicherung

  • 1. Wann gilt dieser Versicherungsschutz?

    Dieser Schutz ist speziell für Dienstreisen, beispielsweise im Rahmen einer freiberuflichen / selbstständigen Tätigkeit oder für nicht arbeitgeberseitig versicherte Tätigkeiten (Muggen) von Festangestellten.

  • 2. Welche Leistungsbausteine sind im Rahmenvertrag enthalten?

    – Auslandsreise-Krankenversicherung
    – Reiserücktritts-Versicherung
    – Reiseabbruch-Versicherung
    – Reiseunfall-Versicherung
    – Reise-Gepäckversicherung
    – Reise-Haftpflichtversicherung
    – und weitere Assistance-Leistungen 

  • 3. In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz gilt je nach Baustein im Inland / Ausland (weltweit). 

  • 4. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadenfall?

    Es besteht keine generelle Selbstbeteiligung im Schadenfall. 

  • 5. Bis zu welcher Summe sind insbesondere Heilbehandlungskosten im Ausland versichert?

    Die Leistungen sind unbegrenzt mitversichert. 

  • 6. Wie hoch ist mein Reisegepäck auf Dienstreisen versichert?

    Die maximale Versicherungssumme beträgt 10.000,00 EUR. 

  • 7. Wie hoch darf der maximal versicherte Reisepreis im Falle eines Reiserücktritts / Reiseabbruchs sein?

    Die maximal versicherten Reisekosten, welche im Rahmen eines Abbruchs oder eines Rücktritts übernommen werden, betragen 10.000,00 EUR. 

  • 8. Wer ist mein Ansprechpartner im Schadenfall?

    Im Schadenfall steht das Team der Fidarsi als Ansprechpartner für die Abwicklung zur Verfügung. 

  • 9. Was kostet mich der wertvolle Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz ist für jedes Mitglied der unisono kostenfrei. 

  • Haftpflichtversicherung

  • 1. Wann gilt dieser Versicherungsschutz?

    Dieser Schutz ist für Mitglieder, welche einer freiberuflichen / selbstständigen Tätigkeit nachgehen. 

  • 2. Welche Tätigkeiten gelten im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung als versichert?

    – Profimusiker / -musikerinnen in der freien Szene
    – Profimusiker / -musikerinnen im Orchester (TVK, Rundfunk)
    – Profichorsänger / -sängerinnen
    – Lehrkräfte an Musikhochschulen und Musikschulen
    – usw. (diese Liste ist nicht abschließend) 

  • 3. In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz gilt weltweit. 

  • 4. Besteht über diesen Vertrag ebenfalls eine Privathaftpflichtversicherung?

    Ein Privathaftpflichtversicherungsschutz besteht nicht über diesen Vertrag, da ausschließlich das berufliche Risiko gedeckt ist. 

  • 5. Wie hoch sind die Versicherungssummen?

    10.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 500.000,00 EUR für Vermögensschäden. 

  • 6. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadenfall?

    Die Selbstbeteiligung beträgt 0,00 EUR im Schadenfall. 

  • 7. Besteht Versicherungsschutz für eine Veranstaltung, bei der ich als Veranstalter auftrete?

    Für Veranstaltungen bis zu einer Teilnehmer-/ Zuhörerzahl von 250 Personen gilt der Versicherungsschutz aus dem Veranstalterrisiko mitversichert. Für Veranstaltungen, dessen Teilnehmer-/ Zuhörerzahl 250 Personen übersteigt, muss ein separater Versicherungsschutz vereinbart / abgeschlossen werden. 

  • 8. Gelten Schäden an Leihinstrumenten als mitversichert?

    Im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung sind Schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Sachen / Instrumenten bis zu einer Dauer von 12 Monaten mitversichert (Obhutsschäden).
    Die maximale Entschädigungsgrenze beträgt 150.000,00 EUR. 

  • 9. Wer ist mein Ansprechpartner im Schadenfall?

    Im Schadenfall steht das Team der Fidarsi als Ansprechpartner für die Abwicklung zur Verfügung. 

  • 10. Was kostet mich der wertvolle Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz ist für jedes Mitglied der unisono kostenfrei.