FAQs
Der Abschluss dieses exklusiven Versicherungsschutzes ist ausschließlich für Mitglieder der unisono möglich. Mitversichert werden können Instrumente von Angehörigen, soweit diese nicht selbst professionelle Musiker:innen oder Musikstudierende sind.
Die Vollversicherung ist eine weltweit gültige Allgefahren-Versicherung zu günstigen Konditionen über den Versicherer CHUBB. Sie richtet sich insbesondere an Freischaffende, Studierende und Pensionär:innen.
Der Feierabendschutz ist eine Teilversicherung (ebenfalls über CHUBB) für Festangestellte, deren Instrument im Dienst bereits über den Arbeitgeber abgesichert ist. Er deckt Schäden außerhalb von Diensten und Aufführungen ab.
In diesem Fall haftet der Arbeitgeber gemäß § 27 Abs. 1–3 TVK, allerdings nicht bei selbst verschuldetem Schaden (z. B. Verlust, Zerstörung oder Beschädigung). Hier haftet der Musiker bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Daher empfehlen wir in solchen Fällen die Vollversicherung, da sie sowohl einfache als auch grobe Fahrlässigkeit abdeckt.
Hier hängt die Haftung des Musikers vom jeweiligen Dienstversicherungsvertrag ab. Wenn Sie davon ausgehen können, dass Ihr Instrument dort umfassend geschützt ist, kann unser Feierabendschutz eine sinnvolle Ergänzung sein. Bestehen jedoch Unsicherheiten, empfehlen wir auch hier die Vollversicherung.
Ja, sofern das Instrument dienstlich genutzt wird. Eine ausschließliche private Nutzung sollte über die Vollversicherung abgesichert werden.
Ja. Das Üben zu Hause fällt unter den Feierabendschutz. CHUBB kann gegebenenfalls Regress beim Arbeitgeber nehmen, wenn dieser ebenfalls haftet – um diese Schritte müssen Sie sich jedoch nicht kümmern.
Ja. Wenn Sie bereits eine Vollversicherung bei Fidarsi abgeschlossen haben, ist eine Umstellung auf den Feierabendschutz möglich. Wenden Sie sich dafür einfach an Fidarsi.
Ja, solange Ihr Zeitvertrag besteht, können Sie den Feierabendschutz abschließen.
Der Abschluss erfolgt über das Maklerhaus Fidarsi GmbH & Co. KG. Für ein erstes Angebot füllen Sie bitte das Angebotsformular auf der unisono-Website aus (https://uni-sono.org/versicherungen/instrumente/) oder schreiben Sie eine E‑Mail an instrumente@fidarsi.de. unisono erhält dabei keine Provision.
Es handelt sich um eine Allgefahren-Versicherung – versichert sind alle Risiken, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Der Schutz gilt weltweit.
Die Versicherungssumme wird individuell nach dem aktuellen Wert Ihres Instruments berechnet.
- Instrumentenwert bis 100.000 €: Wertbestätigung (empfehlenswert) oder Kaufbeleg
- Instrumentenwert über 100.000 €: Wertbestätigung/Wertgutachten (nicht älter als 2 Jahre) und Echtheitszertifikat
Die Selbstbeteiligung beträgt 50 € pro Schadenfall.
Endet der Vertrag nur für ein einzelnes Instrument, erlischt er am Tag der Veräußerung. Bei mehreren versicherten Instrumenten wird lediglich das verkaufte Instrument aus der Police entfernt.
Eine Kündigung ist bis spätestens einen Monat vor Ablauf der Versicherungsperiode möglich. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr; ein vorzeitiger Ausstieg ist nicht vorgesehen.
Im Schadensfall hilft Ihnen das Team der Fidarsi GmbH & Co. KG unter instrumente@fidarsi.de.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Dieser Schutz ist speziell für angestellte Orchestermusikerinnen und -musiker, Chorsängerinnen und -sänger sowie Musikerinnen und Musiker konzipiert. Und das unabhängig davon ob in Festanstellung, in der Probezeit oder mit einem Zeitvertrag.
Über den Rahmenvertrag finden unisono Mitglieder den passenden Versicherungsschutz in der für sie geeigneten Umgebung. Im Leistungsfall ist das spezialisierte Netzwerk der Fidarsi ein wichtiger Faktor, um eigene Ansprüche durchzusetzen. Für Lösungen außerhalb dieses Gruppenvertrags müssen in der Regel bis zu 50% höhere Beiträge akzeptiert werden.
Nein, es gibt keine abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeiten außerhalb des Orchesters.
Es gibt eine tatsächliche Absicherung der Orchestermusikertätigkeit. Hohe garantierte Zuverdienst- Möglichkeiten zur versicherten BU-Rente bestehen im Leistungsfall, z.B. durch Unterrichten, Dirigate oder branchenfremde Tätigkeiten.
Alle gängigen Tests (Stiftung Warentest, Finanztest, Morgen & Morgen, Franke und Bornberg usw.) bescheinigen den Allianz BU – Bedingungen ein top Niveau. Darüber hinaus wurde die Qualität des Rahmenvertrags für angestellte Berufsmusiker durch ein von unisono in Auftrag gegebenes unabhängiges juristisches Gutachten bestätigt.
Ja, es gibt hochwertige Absicherungskonzepte sowohl für freischaffende Profimusikerinnen und -musiker als auch für Musikstudierende.
Das Makler- und Beratungs- Team der FIDARSI hat über 15 Jahre Erfahrung in der Absicherung von Orchestermusikerinnen und -musikern. Der Gruppenvertrag über die unisono besteht seit ca. 5 Jahren.
Über 1000 Musikerinnen und Musiker sind mittlerweile durch die Experten der Fidarsi versichert worden.
Die Gespräche finden bequem online statt. Es gibt mittlerweile mehr als 130 5-Sterne Bewertungen von Musikerinnen und Musikern bezogen auf die Qualität der Beratung durch FIDARSI. Die langfristige Betreuung der Verträge wird durch das etablierte Maklerunternehmen FIDARSI GmbH & Co. KG und dessen kontinuierlich wachsendes Team sichergestellt.
Alle bisher erkrankten oder verunfallten Musikerkundinnen- und kunden erhielten zu 100% ihre versicherte BU-Rente (Stand Sommer 2024), nicht zuletzt dank der Unterstützung durch die erfahrenen und anerkannten Leistungsfall-Spezialisten aus dem Netzwerk der FIDARSI.
Konzertreiseversicherung
Dieser Schutz ist speziell für Dienstreisen, beispielsweise im Rahmen einer freiberuflichen / selbstständigen Tätigkeit oder für nicht arbeitgeberseitig versicherte Tätigkeiten (Muggen) von Festangestellten.
– Auslandsreise-Krankenversicherung
– Reiserücktritts-Versicherung
– Reiseabbruch-Versicherung
– Reiseunfall-Versicherung
– Reise-Gepäckversicherung
– Reise-Haftpflichtversicherung
– und weitere Assistance-Leistungen
Der Versicherungsschutz gilt je nach Baustein im Inland / Ausland (weltweit).
Es besteht keine generelle Selbstbeteiligung im Schadenfall.
Die Leistungen sind unbegrenzt mitversichert.
Die maximale Versicherungssumme beträgt 10.000,00 EUR.
Die maximal versicherten Reisekosten, welche im Rahmen eines Abbruchs oder eines Rücktritts übernommen werden, betragen 10.000,00 EUR.
Im Schadenfall steht das Team der Fidarsi als Ansprechpartner für die Abwicklung zur Verfügung.
Der Versicherungsschutz ist für jedes Mitglied der unisono kostenfrei.
Haftpflichtversicherung
Dieser Schutz ist für Mitglieder, welche einer freiberuflichen / selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
– Profimusiker / -musikerinnen in der freien Szene
– Profimusiker / -musikerinnen im Orchester (TVK, Rundfunk)
– Profichorsänger / -sängerinnen
– Lehrkräfte an Musikhochschulen und Musikschulen
– usw. (diese Liste ist nicht abschließend)
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Ein Privathaftpflichtversicherungsschutz besteht nicht über diesen Vertrag, da ausschließlich das berufliche Risiko gedeckt ist.
10.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 500.000,00 EUR für Vermögensschäden.
Die Selbstbeteiligung beträgt 0,00 EUR im Schadenfall.
Für Veranstaltungen bis zu einer Teilnehmer-/ Zuhörerzahl von 250 Personen gilt der Versicherungsschutz aus dem Veranstalterrisiko mitversichert. Für Veranstaltungen, dessen Teilnehmer-/ Zuhörerzahl 250 Personen übersteigt, muss ein separater Versicherungsschutz vereinbart / abgeschlossen werden.
Im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung sind Schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Sachen / Instrumenten bis zu einer Dauer von 12 Monaten mitversichert (Obhutsschäden).
Die maximale Entschädigungsgrenze beträgt 150.000,00 EUR.
Im Schadenfall steht das Team der Fidarsi als Ansprechpartner für die Abwicklung zur Verfügung.
Der Versicherungsschutz ist für jedes Mitglied der unisono kostenfrei.