FAQs

Sie haben Fragen zum Absicherungsquartett? Hier finden Sie die Antworten zu den geläufigsten Fragen.

Instrumentenversicherung

  • 1. Wer kann den Versicherungsschutz abschließen?

    Der Abschluss dieses exklusiven Versicherungsschutzes ist ausschließlich für Mitglieder der unisono möglich. 

  • 2. Wie kann ich den Versicherungsschutz für mein Musikinstrument / meine Musikinstrumente abschließen?

    Der Abschluss erfolgt über das Maklerhaus „Fidarsi GmbH & Co. KG“. 

  • 3. Welchen Umfang bietet der Versicherungsschutz?

    Bei der Deckung handelt es sich um einen Allgefahrenversicherungsschutz, sodass alles Risiken versichert sind, welche nicht explizit ausgeschlossen sind. 

  • 4. In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz gilt weltweit. 

  • 5. Wie hoch sind die Versicherungssummen?

    Die Versicherungssumme richtet sich individuell nach dem aktuellen Wert des jeweiligen Instruments. 

  • 6. Wie erfolgt der Wertnachweis?

    In Abhängigkeit des Wertes genügt ein Kaufbeleg, eine Wertbestätigung (sinnvoll bei einer Wertsteigerung) oder ein Gutachten (speziell bei höherwertigen Instrumenten / Meisterinstrumenten). 

  • 7. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadenfall?

    Die Selbstbeteiligung beträgt lediglich 50,00 EUR je Schadenfall. 

  • 8. Was geschieht mit meinem Vertrag, wenn ich das Instrumente verkaufe?

    Sofern der Versicherungsvertrag lediglich ein Instrument umfasst, wird der Vertrag mit dem Tag der Veräußerung aufgehoben.
    Sollten mehrere Instrumente im Vertrag versichert sein, so wird lediglich das veräußerte Instrument aus der Versicherungspolice ausgeschlossen. 

  • 9. Wann kann ich die Versicherung kündigen?

    Die Kündigung der Versicherung ist bis spätestens 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsschutzes möglich. 
    Die Versicherungsperiode (Laufzeit) beträgt 1 Jahr; vor Ablauf des Versicherungsjahres ist ein Ausstieg aus dem Vertrag nicht möglich.

  • 10. Wer ist mein Ansprechpartner im Schadenfall?

    Im Schadenfall steht das Team der Fidarsi als Ansprechpartner für die Abwicklung zur Verfügung. 

  • 11. Was kostet mich der wertvolle Versicherungsschutz?

    Der Beitrag für den Versicherungsschutz wird individuell anhand der bestehenden Instrumente und des Wertes kalkuliert. 

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

  • 1. Für wen ist dieser Berufsunfähigkeitsschutz geeignet?

    Dieser Schutz ist speziell für angestellte Orchestermusikerinnen und -musiker, Chorsängerinnen und -sänger sowie Musikerinnen und Musiker konzipiert. Und das unabhängig davon ob in Festanstellung, in der Probezeit oder mit einem Zeitvertrag.

  • 2. Welche Vorteile bietet der Rahmenvertrag?

    Über den Rahmenvertrag finden unisono Mitglieder den passenden Versicherungsschutz in der für sie geeigneten Umgebung. Im Leistungsfall ist das spezialisierte Netzwerk der Fidarsi ein wichtiger Faktor, um eigene Ansprüche durchzusetzen. Für Lösungen außerhalb dieses Gruppenvertrags müssen in der Regel bis zu 50% höhere Beiträge akzeptiert werden.

  • 3. Gibt es eine abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeiten?

    Nein, es gibt keine abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeiten außerhalb des Orchesters. 

  • 4. Welche Tätigkeiten sind im Leistungsfall abgesichert?

    Es gibt eine tatsächliche Absicherung der Orchestermusikertätigkeit. Hohe garantierte Zuverdienst- Möglichkeiten zur versicherten BU-Rente bestehen im Leistungsfall, z.B. durch Unterrichten, Dirigate oder branchenfremde Tätigkeiten.

  • 5. Wie hat die unisono die Qualität des Anbieters sichergestellt?

    Alle gängigen Tests (Stiftung Warentest, Finanztest, Morgen & Morgen, Franke und Bornberg usw.) bescheinigen den Allianz BU – Bedingungen ein top Niveau. Darüber hinaus wurde die Qualität des Rahmenvertrags für angestellte Berufsmusiker durch ein von unisono in Auftrag gegebenes unabhängiges juristisches Gutachten bestätigt.

  • 6. Gibt es alternative Absicherungskonzepte für Freiberufler und Studierende?

    Ja, es gibt hochwertige Absicherungskonzepte sowohl für freschaffende Profimusikerinnen und -musiker als auch für Musikstudierende.

  • 7. Welche Erfahrungen bestehen in der Absicherung von Orchestermusikerinnen und -musikern?

    Das Makler- und Beratungs- Team der FIDARSI hat über 15 Jahre Erfahrung in der Absicherung von Orchestermusikerinnen und -musikern. Der Gruppenvertrag über die unisono besteht seit ca. 5 Jahren.

  • 8. Wie viele Musikerinnen und Musiker wurden bereits versichert?

    Über 1000 Musikerinnen und Musiker sind mittlerweile durch die Experten der Fidarsi versichert worden.

  • 9. Wie ist die Beratung und Betreuung durch die FIDARSI organisiert?

    Die Gespräche finden bequem online statt. Es gibt mittlerweile mehr als 130 5-Sterne Bewertungen von Musikerinnen und Musikern bezogen auf die Qualität der Beratung durch FIDARSI. Die langfristige Betreuung der Verträge wird durch das etablierte Maklerunternehmen FIDARSI GmbH & Co. KG und dessen kontinuierlich wachsendes Team sichergestellt.

  • 10. Wie hoch ist die Erfolgsquote der FIDARSI in der Musikerabsicherung im Leistungsfall?

    Alle bisher erkrankten oder verunfallten Musikerkundinnen- und kunden erhielten zu 100% ihre versicherte BU-Rente (Stand Sommer 2024), nicht zuletzt dank der Unterstützung durch die erfahrenen und anerkannten Leistungsfall-Spezialisten aus dem Netzwerk der FIDARSI.

  • Konzertreiseversicherung

  • 1. Wann gilt dieser Versicherungsschutz?

    Dieser Schutz ist speziell für Dienstreisen, beispielsweise im Rahmen einer freiberuflichen / selbstständigen Tätigkeit oder für nicht arbeitgeberseitig versicherte Tätigkeiten (Muggen) von Festangestellten.

  • 2. Welche Leistungsbausteine sind im Rahmenvertrag enthalten?

    – Auslandsreise-Krankenversicherung
    – Reiserücktritts-Versicherung
    – Reiseabbruch-Versicherung
    – Reiseunfall-Versicherung
    – Reise-Gepäckversicherung
    – Reise-Haftpflichtversicherung
    – und weitere Assistance-Leistungen 

  • 3. In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz gilt je nach Baustein im Inland / Ausland (weltweit). 

  • 4. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadenfall?

    Es besteht keine generelle Selbstbeteiligung im Schadenfall. 

  • 5. Bis zu welcher Summe sind insbesondere Heilbehandlungskosten im Ausland versichert?

    Die Leistungen sind unbegrenzt mitversichert. 

  • 6. Wie hoch ist mein Reisegepäck auf Dienstreisen versichert?

    Die maximale Versicherungssumme beträgt 10.000,00 EUR. 

  • 7. Wie hoch darf der maximal versicherte Reisepreis im Falle eines Reiserücktritts / Reiseabbruchs sein?

    Die maximal versicherten Reisekosten, welche im Rahmen eines Abbruchs oder eines Rücktritts übernommen werden, betragen 10.000,00 EUR. 

  • 8. Wer ist mein Ansprechpartner im Schadenfall?

    Im Schadenfall steht das Team der Fidarsi als Ansprechpartner für die Abwicklung zur Verfügung. 

  • 9. Was kostet mich der wertvolle Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz ist für jedes Mitglied der unisono kostenfrei. 

  • Haftpflichtversicherung

  • 1. Wann gilt dieser Versicherungsschutz?

    Dieser Schutz ist für Mitglieder, welche einer freiberuflichen / selbstständigen Tätigkeit nachgehen. 

  • 2. Welche Tätigkeiten gelten im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung als versichert?

    – Profimusiker / -musikerinnen in der freien Szene
    – Profimusiker / -musikerinnen im Orchester (TVK, Rundfunk)
    – Profichorsänger / -sängerinnen
    – Lehrkräfte an Musikhochschulen und Musikschulen
    – usw. (diese Liste ist nicht abschließend) 

  • 3. In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz gilt weltweit. 

  • 4. Besteht über diesen Vertrag ebenfalls eine Privathaftpflichtversicherung?

    Ein Privathaftpflichtversicherungsschutz besteht nicht über diesen Vertrag, da ausschließlich das berufliche Risiko gedeckt ist. 

  • 5. Wie hoch sind die Versicherungssummen?

    10.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 500.000,00 EUR für Vermögensschäden. 

  • 6. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadenfall?

    Die Selbstbeteiligung beträgt 0,00 EUR im Schadenfall. 

  • 7. Besteht Versicherungsschutz für eine Veranstaltung, bei der ich als Veranstalter auftrete?

    Für Veranstaltungen bis zu einer Teilnehmer-/ Zuhörerzahl von 250 Personen gilt der Versicherungsschutz aus dem Veranstalterrisiko mitversichert. Für Veranstaltungen, dessen Teilnehmer-/ Zuhörerzahl 250 Personen übersteigt, muss ein separater Versicherungsschutz vereinbart / abgeschlossen werden. 

  • 8. Gelten Schäden an Leihinstrumenten als mitversichert?

    Im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung sind Schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Sachen / Instrumenten bis zu einer Dauer von 12 Monaten mitversichert (Obhutsschäden).
    Die maximale Entschädigungsgrenze beträgt 150.000,00 EUR. 

  • 9. Wer ist mein Ansprechpartner im Schadenfall?

    Im Schadenfall steht das Team der Fidarsi als Ansprechpartner für die Abwicklung zur Verfügung. 

  • 10. Was kostet mich der wertvolle Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz ist für jedes Mitglied der unisono kostenfrei.