EU-Verordnung zur Mitnahme von Instrumenten im Flugzeug in Sicht

Seit 2013 warten Musiker:innen auf verlässliche Regeln. Jetzt kommt die EU-Verordnung zur Mitnahme von Instrumenten im Flugzeug nach jahrelangem Stillstand zurück auf die Tagesordnung. Der EU-Rat stellte im Juni im Europäischen Parlament eine eigene Fassung vor, die Musiker:innen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, ihre Instrumente in der Flugzeugkabine mitzunehmen. Der Vorschlag geht auf Initiative der polnischen EU-Ratspräsidentschaft zurück. Bereits 2013 gestartet und 2014 vom EU-Parlament verbessert, blieb er dann liegen.
Da sich die aktuellen Fassungen von Rat und Parlament in einigen Punkten unterscheiden, wird eine zweite Lesung folgen, für die allerdings noch kein Datum festgesetzt ist. Die internationale Musiker:innengewerkschaft FIM, zu der auch unisono gehört, begleitet das Vorhaben eng. Sie geht davon aus, dass eine europäische Verordnung bald verabschiedet werden kann. Das wäre ein wichtiger Schritt für alle Musiker:innen, die beruflich mit Instrument reisen. Immer wieder kommt es vor, dass ihnen kurz vor Flugbeginn mitgeteilt wird, die Mitnahme ihres Instruments in der Kabine sei nur bei Buchung eines weiteren Sitzes oder als Reisegepäck im Frachtraum möglich. Für die Betroffenen würde die Verabschiedung der Verordnung mehr Planungssicherheit bringen.
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