Das bietet unisono freischaffenden Musikerinnen und Musiker
Unser Service
- Verbandspolitisches Engagement für höhere Honorare (vor allem Etablierung von Mindeststandards) und soziale Absicherung
- Einsatz für vertretbare Arbeitsbedingungen bei Engagements
- Schutz vor unseriösen Veranstaltern
- Rechtsschutz und Beratung in berufsrechtlichen Angelegenheiten
- Hilfe bei Problemen mit GEMA, GVL oder Künstlersozialkasse
Unsere aktuelle Kampagne: Good Play. Fair Pay.
Unser langfristiges Ziel ist die Etablierung von flächendeckenden und verbindlichen Mindeststandards sowie eine breite Öffentlichkeitsarbeit für die Belange freier Musikerinnen und Musiker.
Momentan engagieren wir uns besonders auf folgenden Gebieten für eine bessere Honorierung von Freischaffenden:
Zusätzliche Altersabsicherung für freischaffende Orchesteraushilfen & für Mitglieder freier Ensemble
Freischaffende Musikerinnen und Musiker, die am Ende ihres Berufslebens eine gesetzliche Rente beziehen, sind immer stärker mit Altersarmut konfrontiert. Im Einzelfall sind sie sogar auf zusätzliche staatliche Unterstützung angewiesen. Nun können Musikerinnen und Musiker, die regelmäßig bei TVK-Orchestern aushelfen, eine eigene freiwillige Zusatzversorgung aufbauen. Auf Antrag von unisono beschloss der Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt der Berufsorchester (VddKO) eine entsprechende Satzungsänderung.
Der Aufbau der Zusatzversorgung ist seit Januar 2019 möglich. Der monatliche Grundbeitrag liegt bei 12,50 Euro. unisono empfiehlt Antragsberechtigten, von dieser attraktiven Möglichkeit zur Altersabsicherung Gebrauch zu machen.
Auch freie Ensemble können seit Januar 2020 ihre Mitglieder in der VddKO absichern. Mit den Stimmen der unisono-Vertreter wurde diese Satzungsänderung im Verwaltungsrat beschlossen.